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Venenverschlüsse und Laser
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Published: | February 27, 2020 |
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Fokale (gitterförmige) Laserphotokoagulation galt vor Einführung der intravitrealen Injektionstherapie (IVOM) als Goldstandard für die Behandlung des Makulaödems infolge eines Venenastverschlusses. Indiziert wurde sie bei Patienten mit einem Visus von ≤0,5, bei denen das Ödem länger als drei Monate bestand. Die abwartende Haltung zur Makulaödembehandlung hat sich mit den IVOM grundsätzlich geändert. Entsprechend der Empfehlung der Fallgesellschaften ist mit einer Therapie zügig nach Diagnosestellung einer durch das Makulaödem bedingten Visusreduktion zu beginnen. In mehreren Studien wurde klar belegt, dass die IVOM-Therapie den Laserergebnissen überlegen ist. Daher wird ein Therapiebeginn mit IVOMs empfohlen. Der Einsatz der fokalen Laserphotokoagulation kann adjuvant bei refraktären Ödemen überlegt werden.
Eine panretinale Laserphotokoagulation ist nach wie vor bei den Patienten indiziert, bei denen ischämische Komplikationen, wie z.B. Neovaskularisationen der Papille oder Netzhaut, Rubeosis iridis oder ein Sekundärglaukom vorliegen. Eine gezielte (targeted) Laserphotokoagulation der peripheren Ischämie-Bereiche erscheint sehr sinnvoll. Mehrere kleine Studien zeigten ein Langzeitbenefit in Form der reduzierten Injektionsfrequenz und verkürzten Behandlungsdauer. Allerding waren diese Studien zu klein, um eine ausreichende statistische Power zu erreichen. In der geplanten multizentrischen Studie CoRaLa 2 wird ab nächstem Jahr diese Fragestellung prospektiv, randomisiert untersucht.