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Langzeitergebnisse der Fingerkuppenrekonstruktion mit dem neurovaskulären Insellappen
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Published: | September 24, 2019 |
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Fingerkuppenverletzungen sind häufig, jedoch hat sich weltweit kein Goldstandard zur Behandlung von Allen Typ III/IV-Verletzungen etabliert. Therapieoptionen sind neben der konservativen Therapie (z.B. mit Folienverband) die Defektdeckung mit verschiedenen Lappenplastiken. Langzeitergebnisse werden selten publiziert. Deshalb erfolgte eine Nachuntersuchung von Patienten, bei denen eine Defektdeckung dieser Verletzung mittels antegradem neurovaskulärem Insellappen erfolgte.
Zwischen Januar 2003 und Dezember 2014 wurde bei 53 Patienten mit einer Allen Typ III/IV-Amputationsverletzung eine Defektdeckung mit einem neurovaskulärem Insellappen durchgeführt. 28 Patienten (29 Finger) standen für eine Nachuntersuchung nach durchschnittlich 105±42 Monaten zur Verfügung. Neben der klinischen Untersuchung mit Erhebung von Kraft und Beweglichkeit wurde die Sensibilität unter anderem mit dem Semmes-Weinstein-Monofilamenttest (SWMT) evaluiert. Die subjektive Einschätzung der postoperativen Funktion wurde mit dem DASH-Fragebogen beurteilt.
Die durchschnittliche Lappengröße betrug zum Untersuchungszeitpunkt 4,7±0,6 cm2. Die Beweglichkeit in den einzelnen Fingergelenken war wie die Grobkraft jeweils mehr als 90% der nicht-betroffenen Gegenseite. Im SWMT zeigte sich kein signifikanter Unterschied zwischen der verletzen und der gesunden Seite (Mann-Whitney Test: p=0,976). Das Ergebnis des DASH-Fragebogens betrug 16,0±17,9. Alle Patienten kehrten nach einer Arbeitsunfähigkeit von 6,1±3,3 Wochen in ihren ursprünglichen Beruf zurück. Drei Patienten entwickelten im Verlauf ein Extensionsdefizit im Mittelgelenk von 5, 10 bzw. 15 Grad.
Der neurovaskuläre Insellappen ist langfristig eine zuverlässige Möglichkeit, Fingerkuppendefekte (Allen III/IV) zu decken. Eine Gegenüberstellung von Langzeitergebnissen verschiedener Therapie-Methoden mit anderen, z.B. der Folientherapie muss erfolgen, um eine individuelle Behandlungs-Entscheidung für den Patienten treffen zu können.