Akte des Fürsorgezöglings Sarah Blumenau aus Hamburg, 1913-1914 [Auszug]

Quellenbeschreibung

Die folgende Quelle, der Gerichtsbeschluss, der die Fürsorgeerziehung anordnete, entstammt der Akte von Sarah Blumenau Die Namen wurden geändert., einem Fürsorgezögling, die 1897 in Hamburg als Tochter der Modistin Tanja B. und des Justizrates W. unehelich geboren wurde. Diese Akte befindet sich heute wie zahlreiche andere Akten ehemaliger Fürsorgezöglinge im Archiv der Stitfung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum in Berlin. In der Akte von Sarah B. befindet sich eine Kopie der Anordnung zur Fürsorgeerziehung von Seiten des Amtsgerichtes, die Korrespondenz zwischen dem Deutsch-Israelitischen Gemeindebund (DIGB) und der Behörde für öffentliche Fürsorge in Hamburg wie auch die Briefe der Mutter von Sarah, Tanja B., an den DIGB. Da sich Sarah einer Operation unterziehen musste – ihr wurde ein Auge entfernt – findet sich auch der Schriftwechsel des Arztes mit dem DIGB in dieser Akte. Akten von Fürsorgezöglingen geben Aufschluss über die Herkunft der Kinder, über Gründe für die angeordnete Fürsorgeerziehung und mitunter auch über die Eltern. Somit lassen sich aus ihnen nicht nur Kenntnisse über die Methoden der Fürsorgeerziehung gewinnen, sondern auch über die Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, über die Haltung der Eltern gegenüber der Fürsorgeerziehung oder über die Wahrnehmung der Kinder durch die Fürsorgeeinrichtung. Die Akten können daher ebenso als familiengeschichtliche Quellen, als auch als Quellen für gesellschaftliche Erziehungskonzepte herangezogen werden.
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Empfohlene Zitation

Akte des Fürsorgezöglings Sarah Blumenau aus Hamburg, 1913-1914 [Auszug], veröffentlicht in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte, <https://dx.doi.org/10.23691/jgo:source-78.de.v1> [28.03.2024].