Rückfälligkeit nach der Inhaftierung von Sexual- und Gewaltstraftätern: Ein Vergleich zwischen selbstberichtetem und offiziell registriertem Rückfallverhalten

Autor/innen

  • Gunda Woessner
  • Franziska Hefner

DOI:

https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2020.2.10

Schlagworte:

Offizieller Rückfall, Selbstkontrolle, selbstberichtete Delinquenz, Sexualstraftäter, Gewalttäter

Abstract

Eines der Hauptanliegen in der Kriminologie ist die Untersuchung von Rückfällen. Rückfallquoten werden unter anderem zur Untersuchung der Auswirkungen strafrechtlicher Sanktionen, zur Beurteilung der Wirksamkeit von Wiedereingliederungsmaßnahmen, zur Analyse der Entwicklung der Kriminalitätsraten und zur Abbildung krimineller Karrieren verwendet. Dabei hängt die Untersuchung des Rückfallverhaltens weitgehend von offiziell erfassten strafrechtlichen Sanktionen ab. Die Analyse von Rückfallquoten beschränkt sich daher in den meisten Fällen auf Straftaten, die den Behörden bekannt geworden sind. In diesem Aufsatz werden das offiziell registrierte Rückfallverhalten und die selbstberichtete Delinquenz bei einer Stichprobe von Sexual- und Gewaltstraftätern untersucht, die an einer Längsschnittstudie teilnahmen. Darüber hinaus wird untersucht, ob die Diskrepanz zwischen offiziell registriertem und selbst berichtetem Rückfall durch individuelle Faktoren wie Alter, Impulsivität, Selbstwertgefühl und Intelligenz beeinflusst wird. Die Studie basiert auf einer Stichprobe von 140 Sexual- und Gewalttätern, für die offiziell registrierte Rückfalldaten erhoben wurden. Zudem wurden Daten zur selbstberichteten Delinquenz in einer Nachuntersuchung von im Durchschnitt 1,5 Jahre nach der Haftentlassung erhoben.

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Veröffentlicht

2020-06-30

Zitationsvorschlag

Woessner, G., & Hefner, F. (2020). Rückfälligkeit nach der Inhaftierung von Sexual- und Gewaltstraftätern: Ein Vergleich zwischen selbstberichtetem und offiziell registriertem Rückfallverhalten. Kriminologie - Das Online-Journal | Criminology - The Online Journal, 2(2), 264–282. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2020.2.10