Geburtshilfe Frauenheilkd 2007; 67 - A33
DOI: 10.1055/s-2007-989172

Laparoskopische Kriterien zur Beurteilung einer notwendigen Darmresektion bei Endometriose

C Neukomm 1, B Gloor 2, MD Mueller 1
  • 1Inselspital – Universitätsspital Bern, Klinik und Polikliniken für Frauenheilkunde, Bern (Schweiz)
  • 2Inselspital – Universitätsspital Bern, Klinik und Poliklinik für Viszeral- und Transplantationschirurgie, Bern (Schweiz)

Fragestellung: Korrekte chirurgische Therapie der Endometriose bedeutet vollständige Exzision aller Herde. Bei einer tief infiltrierenden Endometriose des Septum rectovaginale taucht dabei oft die Frage auf, ob auch eine Darmresektion durchgeführt werden muss. Ziel der vorliegenden Arbeit war es, die Häufigkeit einer Infiltration der Darmwand durch Endometriose im Resektat zu untersuchen und so festzustellen, ob die intraoperative laparoskopische Beurteilung einer möglichen Darmwandinfiltration adäquat ist.

Methoden: Retrospektiv erfolgte eine Analyse derjenigen Endometriose-Patientinnen, welche in der Zeit von Januar 2002 bis Juni 2007 wegen Verdacht auf Endometriose-Infiltration eine Darmresektion erhielten. Sämtliche Resektate wurden vollständig histologisch aufgearbeitet.

Ergebnisse: An der Universitäts-Frauenklinik Bern wurden im angegebenen Zeitraum 346 Laparoskopien wegen Endometriose durchgeführt. Bei 86 (25%) Patientinnen wurde klinisch ein Befall des Septum rectovaginale diagnostiziert. Intraoperativ wurde in 42 (49%) dieser Fälle eine Endometriose-Infiltration der Darmwand vermutet, weshalb eine laparoskopische Darmresektion erfolgte. Histologisch konnte in allen Präparaten (100%) ein Endometriose-Befall der Darmwand (bis zur Muscularis propria) nachgewiesen werden.

Schlussfolgerungen: Mit entsprechender Erfahrung ist die laparoskopische Beurteilung einer möglichen Infiltration der Darmwand durch Endometriose möglich. Eine chirurgische Resektion ist gerechtfertigt, denn Koagulation oder Laserevaporisation sind, bei einer Invasionstiefe bis in die Muscularis propria des Darmes, zur vollständigen Entfernung der Endometrioseherde im Septum rectovaginale sicher nicht genügend.