Geburtshilfe Frauenheilkd 2007; 68 - P1_4
DOI: 10.1055/s-2007-983665

Darmresektionen im Rahmen der operativen Therapie des Ovarialkarzinomes

DM Forner 1, B Lampe 1
  • 1Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe – Kaiserswerther Diakonie – Florence-Nightingale-Krankenhaus, Düsseldorf

In der Zeit zwischen Januar 2003 und Juni 2006 wurden in der Frauenklinik Leverkusen (Chefarzt Prof. Dr. B. Lampe) 159 Patientinnen wegen eines Ovarialkarzinomes laparotomiert. Bei 40 Patientinnen –24 Primär- und 16 Rezidivoperationen -, die in dieser Arbeit näher untersucht werden, waren dabei multiviszerale Eingriffe mit Dickdarmresektionen notwendig.

Überwiegend lag ein Stadium 3 vor (36 Pat), bei 2 Pat. ein Stadium 2. Bei einer Pat. entschlossen wir uns trotz bekannter Lebermetastase zur Operation, eine Patientin war histologisch nach vorangegangener Chemotherapie tumorfrei.

Lymphknoten waren in 11/24 Patientinnen bei der Erstoperation befallen, bei Rezidivoperationen wurde in 9 Fällen eine Lymphonodektomie durchgeführt, bei der sich in 5 Fällen ein LK-Befall zeigte

Die Indikation zur Darmresektion ergab sich bei 10 Pat. aufgrund einer Peritonealkarzinose des Darmes oder da der Tumor nicht vom Darm zu trennen war, bei 18 Pat. war die Muskularis und bei weiteren 7 Pat. auch die Mukosa tumorinfiltriert.

In 35 Fällen gelang eine direkte Darmanastomose, die bei 4 Patientinnen durch einen protektiven doppelläufigen Anus präter geschützt wurde. Bei den verbleibenden 5 Patientinnen war eine Diskontinuitätsresektion mit Anlage eines endständigen Colostomas erforderlich.

Bei 8 Patientinnen waren außerdem Resektionen an Oberbauchorganen wie Milz, Magen und Zwerchfell erforderlich.

Tumorfreiheit konnte bei 24 Patientinnen erreicht werden, in 16 Fällen verblieben makroskopische Tumorreste.

Der Median der postoperativen Verweildauer lag bei 22 Tagen. Bei 21 Patientinnen war der Verlauf gänzlich unkompliziert, bei 11 Patientinnen traten allgemeine Komplikationen wie Harnwegsinfektion und Fieber auf, die problemlos medikamentös therapiert werden konnten und den stationären Verlauf nicht verlängerten. Bei 8 Patientinnen waren Revisionen notwendig, in einem Fall wegen einer Dünndarmperforation, bei 5 Patientinnen wegen Anastomoseninsuffizienz und bei einer Patientin wegen Ausriss des Anus praeter. Eine Pat. wurde wegen Wundheilungsstörung der Laparotomienarbe revidiert.

In Folge der Darmkomplikationen kam es bei 4 Patientinnen zur Peritonitis, die mehrfache Revision notwendig machte. Alle revisionspflichtigen Anastomoseninsuffizienzen traten bei Patientinnen mit direkter Anastomose ohne protektiven Anus praeter auf.

Schlussfolgerung: Die Rate an Darmnahtinsuffizienzen nach Ovarialkarzinomoperation entspricht im wesentlichen der anderer Darmeingriffe. Das Risiko wäre durch die Anlage eines protektiven Anus präters zu senken. Da sich der postoperative stationäre Aufenthalt deutlich verlängert (41 Tage/56 Tage bei einer/mehrfacher Revision gegenüber 21 Tage bei komplikationslosem Verlauf) verzögert sich auch die notwendige onkologische Weiterbehandlung. Dagegen ist der Verlust an Lebensqualität durch einen Anus praeter abzuwägen, der bei Karzinompatientinnen als erheblich empfunden wird. Wesentlich ist die Bereitschaft des Operateurs, Komplikationen im Verlauf ernst zu nehmen, weitere Diagnostik und ggf. die Revisionslaparotomie zu veranlassen.