Pneumologie 2007; 61 - P66
DOI: 10.1055/s-2007-973309

Fahrsimulatoruntersuchung bei Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom: Konsequenzen für die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit?

M Orth 1, I Seifert 1, A Herting 1, J Walther 1, 2, G Schultze-Werninghaus 1, S Kotterba 2, H Duchna 1
  • 1Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil, Pneumologie, Allergologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin
  • 2Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil, Neurologische Klinik und Poliklinik

Einleitung:

Patienten mit obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Fahrtüchtigkeit wird nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) bei Patienten mit OSAS und Tagesmüdigkeit erst 6 Wochen nach eingeleiteter CPAP-Therapie und dokumentiertem Therapieerfolg im Hinblick auf die Tagessymptomatik und Leistungsfähigkeit angenommen. Dieser lange Zeitraum ist aus sozioökonomischer Sicht und vor dem Hintergrund drohender Sanktionen wie Entlassungen z.B. bei Berufskraftfahrern nur schwer realisierbar.

Fragestellung:

Die vorliegende Studie untersucht, ob bereits 14 Tage nach eingeleiteter CPAP-Therapie eine Besserung der Fahrleistung in der simulierten Situation nachweisbar ist, welche eine frühere Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit z.B. bei Berufskraftfahrern erlaubt.

Patienten und Methodik:

Bei 57 Patienten mit OSAS erfolgte eine Fahrsimulatoruntersuchung vor und 14 Tage (n=37) Tage nach eingeleiteter CPAP-Therapie.

Ergebnisse:

In der Fahrsimulation wurde 14 Tage nach eingeleiteter Therapie zwar eine Reduktion der Unfälle (vor CPAP: 1,2±1,2, 14 Tage CPAP: 0,9±1,3, n.s.) nachgewiesen, diese erreichte jedoch keine statistische Signifikanz. Dagegen konnten die Konzentrationsfehler bereits nach 14 Tagen CPAP-Therapie signifikant abgesenkt werden (vor CPAP 8,3±4,4, unter CPAP 2,4±1,8, p<0,0001).

Diskussion:

Bei OSAS-Patienten mit dokumentierter Besserung der Tagesymptomatik und der Leistungsfähigkeit (z.B. 14 Tage nach eingeleiteter CPAP-Therapie) sollte insbesondere bei Berufskraftfahrern die Fahrerlaubnis früher als innerhalb der bislang vorgeschlagenen 6-Wochen-Frist erteilt werden.