Gesundheitswesen 2010; 72 - V197
DOI: 10.1055/s-0030-1266378

Zustimmung von Eltern zu gesetzlichen Regelungen des Nichtraucherschutzes bzw. der Tabakkontrolle und Auswirkung von Rauchverboten in öffentlichen Räumen auf die Prävalenz des Passivrauchens von Kindern zu Hause

G Bolte 1, L Hendrowarsito 1 H Fromme 1, GME-Studiengruppe
  • 1Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München

Hintergrund: In den letzten Jahren traten auf Bundes- und Länderebene gesetzliche Regelungen des Nichtraucherschutzes bzw. der Tabakkontrolle in Kraft mit dem Ziel, vor den Folgen des Tabakkonsums und vor den Gesundheitsrisiken des Passivrauchens zu schützen. In Bezug auf Rauchverbote insbesondere in der Gastronomie wurde jedoch gemutmaßt, dass es zu einer Verlagerung des Rauchens in Privaträume und damit zu einer höheren Passivrauchbelastung von Kindern komme. Ziel: In einem Projekt zur Tabakrauchbelastung von Kindern in Bayern, das auf Wissen und Einstellung von Eltern zu Gesundheitsrisiken des Passivrauchens bei Kindern und effektiven Strategien zur Belastungsminderung fokussierte, wurden die Einschätzung der Eltern zu den gesetzlichen Regelungen und die Veränderung der Passivrauchprävalenz von Kindern nach Rauchverbotseinführung untersucht. Studienpopulation: Im Rahmen der Gesundheits-Monitoring-Einheiten (GME) in Bayern wurde in drei Landkreisen und drei kreisfreien Städten 2008/2009 eine schriftliche Elternbefragung durchgeführt, an der Eltern von 5336 Kindern (51% Jungen) im Alter von 5–7 Jahren teilnahmen (Response 60%). Ergebnisse: Bei 41% der Kinder rauchte mindestens ein Elternteil. In der Wohnung waren 20% der Kinder Tabakrauch ausgesetzt. Sowohl rauchende wie nichtrauchende Eltern stimmten zu ≥92% Rauchverboten in Einrichtungen für Kinder, in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln zu. Rauchverbote in Gaststätten wurden von 93% der nichtrauchenden Eltern und von 76% der Eltern mit mindestens einem rauchenden Elternteil befürwortet. In Raucherfamilien wurde seit Inkrafttreten des Gesundheitsschutzgesetzes in Bayern im Januar 2008 in 17% der Wohnungen genauso viel und in 0,9% mehr geraucht als vorher. Obwohl 34% (mindestens ein Elternteil raucht) bzw. 25% (nichtrauchende Eltern) die Gefährlichkeit des Passivrauchens für Kinder als nicht ausreichend bewiesen erachteten, stimmten je 97% der Eltern der Aussage zu, dass Kinder ein Recht auf eine rauchfreie Umgebung und ein rauchfreies Zuhause haben. Schlussfolgerung: Nichtraucherschutzmaßnahmen treffen bei Eltern auf eine hohe Akzeptanz und wirken sich nicht negativ auf die Passivrauchbelastung von Kindern in Wohnungen aus. Projektförderung: Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. des StMUG.