1 Hintergrund – Umgang mit sexualisierter Gewalt als eine Kernaufgabe des Jugendamtes

Die Auseinandersetzung mit problematisch verlaufenen Kinderschutzfällen mit Bezug zu sexualisierter Gewalt ist ein wiederkehrendes Thema für die Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Kindler et al. 2020). Vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren intensiv thematisierten Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder – insbesondere Staufen, Lügde und Münster sind zu nennen – werden die Vorgehensweisen der zuständigen Jugendämter, aber auch die Rolle des Jugendamtes insgesamt kritisiert und hinterfragt (Fegert und Schepker 2020). Diese Rolle im Umgang mit sexualisierter Gewalt ist zunächst aus dem SGB VIII abzuleiten. Neben der Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes zählen dazu die Planungs- und Gesamtverantwortung in der Kinder- und Jugendhilfe, die Bereitstellung von Hilfen, die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren sowie Aufgaben im Bereich Fortbildung, Vernetzung und Konzeptentwicklung (Weber 2004). Daran anknüpfend finden sich in der aktuellen Fachliteratur Beschreibungen idealtypischer Vorgehensweisen und Handlungsorientierungen für das Jugendamt bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Verfahren nach § 8a SGB VIII (Becker et al. 2020; Eschweiler 2020). Dennoch existieren vielfältige Fragestellungen zu den konkreten „Möglichkeiten und Grenzen des Jugendamtes“ (Heynen 2020, S. 265). Bange (2019) benennt eine Reihe von Besonderheiten, die sexualisierte Gewalt von anderen Fallkonstellationen im Kinderschutz unterscheidet. Es bestehe etwa ein Zusammenhang zwischen ausgeprägter Unsicherheit der Fachkräfte im Jugendamt und dem bei sexualisierter Gewalt häufigen Fehlen eindeutiger Hinweise (ebd., S. 67). Selbst rechtsmedizinische Diagnoseverfahren stehen hier vor erheblichen Herausforderungen und stoßen regelmäßig an Grenzen (Röding et al. 2021). Daher kommt den Aussagen von Kindern und Jugendlichen besonders große Bedeutung zu, was allerdings mit eigenständigen Schwierigkeiten verbunden ist, etwa bei der fachlichen Gesprächsführung mit mutmaßlich betroffenen Adressat*innen (Kindler 2012). Auf Herausforderungen im Bereich der Gefährdungseinschätzung gehen auch Beckmann und Lohse (2019) ein und verweisen darüber hinaus auf spezifische Problematiken der Hilfe- und Schutzplanung, der Beteiligung junger Menschen sowie bei der Kooperation zwischen den verschiedenen kinderschutzrelevanten Akteur*innen. Die hervorgehobene Rolle des Jugendamtes bei der Gestaltung von Kooperationsbeziehungen befindet auch Biesel (2015) für sehr herausforderungsreich. In der Praxis beschränke sie sich häufig auf das Entgegennehmen von Gefährdungsmeldungen sowie das Einholen von Informationen über potenziell gefährdete Adressat*innen.

Diese handlungspraktischen Betrachtungen und Befunde verweisen auf tieferliegende Fragestellungen, die sich etwa um die „professionellen Konstruktionen von Kindheit und die Handlungsspielräume für Kinder“ im Rahmen des Kinderschutzes drehen (Ackermann und Robin 2015, S. 79). Sind mit dieser Frage insbesondere Implikationen für die mögliche Beteiligung von Adressat*innen verbunden, so kann es als spezifische Herausforderung des Jugendamtes gesehen werden, die eigene Position zum Konstrukt des Kindeswohls und dem Verständnis von Kindeswohlgefährdung immer wieder neu zu reflektieren und auch fachlich offensiv, beispielsweise gegenüber Politik oder Familiengericht, zu vertreten (Kläsener 2021). Nicht zu trennen sind die spezifischen Herausforderungen im Umgang mit sexualisierter Gewalt von den allgemeinen organisationalen Rahmenbedingungen in den Jugendämtern. Die aktuell etwa von Ehlting et al. (2018) festgestellten Schwierigkeiten sind sowohl im Bereich finanzieller, materieller und personaler Ressourcen als auch auf struktureller Ebene, etwa infolge der möglichen Mitbestimmung der wirtschaftlichen Jugendhilfe über die Bewilligung von Hilfen, zu verorten.

Als empirisches Desiderat ist zudem der Umstand anzusehen, dass das Jugendamt in der aktuellen Forschung zu sexualisierter Gewalt in pädagogischen Kontexten kaum dezidierte Berücksichtigung findet bzw. Studien zu problematischen Kinderschutzverläufen die Thematik sexualisierte Gewalt bislang nur am Rande adressiert (Ackermann 2012; Biesel 2011).

Vor diesem Hintergrund können somit mehrfache Bedarfe identifiziert werden, denen durch Forschungszugänge, Maßnahmen des wechselseitigen Wissenstransfers und eine daran gekoppelte Praxisentwicklung begegnet werden kann. Notwendig erscheinen eine weitere Sensibilisierung in allen Zuständigkeitsbereichen des Jugendamtes für die besonderen Merkmale sexualisierter Gewalt, niedrigschwellige Zugänge zu einschlägigem Fachwissen sowie eine dezidierte Qualifizierung und Stärkung ihrer Handlungskompetenz für die Gestaltung relevanter Prozesse und Herausforderungen (Steuerung von Hilfekonferenzen, Begleitung von Disclosureprozessen etc.). Ebenso ist die Weiterentwicklung organisationaler Strukturen und Abläufe auf den unterschiedlichen Ebenen (insbesondere Leitung, Planung, Praxis des ASD) in den Blick zu nehmen. Diese und weitere Schlussfolgerungen sind sowohl Bestandteil aktueller Fallanalysen und fachlicher Positionierungen (Beckmann und Lohse 2019) als auch Ergebnis der Arbeitsprozesse von Kinderschutzkommissionen auf Länderebene (Geschäftsstelle der Kommission Kinderschutz Baden-Württemberg 2019; Geschäftsstelle der Lügde-Kommission 2020; Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ 2021). Die solchermaßen dargelegten Postulate zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes bedürfen auch einer kritischen fachdiskursiven Reflexion und Diskussion. So konstatieren Dahmen und Kläsener (2019) eine die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend dominierende „Kindeswohlgefährdungsvermeidungsstrategie“ und eine damit einhergehende „Verschiebung des professionellen Blicks“ (ebd., S. 202). Die darin zum Ausdruck kommende Problematik einer wachsenden Verschränkung von Gefährdungs- und Leistungsbereich diskutieren sie insbesondere anhand des Konstrukts der „latenten Kindeswohlgefährdung“ (ebd., S. 204). Ähnlich argumentiert Ziegler in seinen Ausführungen zu kindeswohlbezogenem „Kinderschutz als konservative Pädagogik“ (Ziegler 2019). So erfährt das für das Handeln des Jugendamtes konstitutive Spannungsverhältnis von Hilfe und Kontrolle eine Aktualisierung, deren Tendenz zur Priorisierung von Schutz Belastungen für das Verhältnis des Jugendamtes zu seinen Adressat*innen, insbesondere zu Eltern, hervorruft.

2 Das Verbundvorhaben FokusJA

Das Verbundvorhaben Fokus Jugendamt – Partizipativer Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (FokusJA) wird bis 2024 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und ist an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der Hochschule Hannover und der Universität Hildesheim verortet. Gemeinsam mit Praxispartner*innen verfolgt es einen Forschungs- und insbesondere Transferansatz, der die Entwicklung von Fortbildungsinhalten, eine Qualifizierung der Gestaltung von Hilfeplanung, die Formulierung von Qualitätsstandards für Schutzkonzepte sowie den Aufbau einer digitalen Wissensplattform umfasst. Es setzt damit bei den oben skizzierten Bedarfen zur Weiterentwicklung der Rolle des Jugendamts im Umgang mit sexualisierter Gewalt an. Die mittlerweile umfangreich vorhandenen Wissensbestände der Forschung zu sexualisierter Gewalt fließen hierin ein und werden gemäß ihrer Relevanz für Jugendamtskontexte aufbereitet. Ergänzend werden drei Forschungszugänge umgesetzt, um Erkenntnisse zu ausgewählten Teilaspekten der Jugendamtspraxis zu generieren:

  1. 1.

    Analyse von Jugendamtsakten mit Bezug zu sexualisierter Gewalt basierend auf der (prozessorientierten) Dokumentenanalyse (Lehmann et al. 2014; Schmidt 2017). Ziel ist es, Befunde zu identifizieren, die innerhalb der Dokumentationspraxis die spezifischen professionellen Herausforderungen der Bearbeitung von Fällen mit Bezug zu sexualisierter Gewalt erkennen lassen. Daraus ableitbare Erkenntnisse bilden einen Bezugspunkt für die Ermittlung von Qualifikationsdesideraten und Reflexionsanlässen. Das Erkenntnisinteresse orientiert sich explizit nicht an der Untersuchung problematischer Fallverläufe und möglicher fachlicher Fehler, sondern nimmt Interpretations- und Entscheidungsprozesse sowie Verfahrensschritte offen in den Blick.

  2. 2.

    Gruppendiskussionen mit ASD-Fachkräften, die sich als sogenannte natürliche Gruppen konstituieren, im Arbeitsalltag in Teamstrukturen arbeiten und daher mutmaßlich gemeinsame Deutungsweisen und kollektive Orientierungen entwickelt haben. Die Diskussionen zielen auf eine Thematisierung von Spezifika der Hilfeplanung bei Fällen sexualisierter Gewalt. Dabei werden auch besondere Herausforderungen im Bereich inklusiver Hilfeplanung angesprochen (Merchel 2021). Der Fokus der Auswertung mittels dokumentarischer Methode ist auf möglicherweise nichtreflektierte handlungsleitende Orientierungen und Überzeugungen gerichtet (Bohnsack et al. 2013). Erkenntnisleitend ist die Frage nach Voraussetzungen und Bedingungen fachlicher Qualifizierung für die adäquate Gestaltung von Hilfeplanung aus Sicht der teilnehmenden Fachkräfte.

  3. 3.

    Eine bundesweite Online-Befragung, mit der die Mitarbeitenden der über 550 Jugendämter in Deutschland adressiert werden. Geplant ist, ca. 1000 Teilnehmer*innen zu erreichen. Auf diese Weise sollen das Verständnis und die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze zu Schutzkonzepten differenziert erhoben werden. Auf Grundlage der Ergebnisse und deren Diskussion mit den Praxispartner*innen des Projektverbundes werden Qualitätsstandards für Schutzkonzepte in Jugendämtern vorgeschlagen. Damit wird an Arbeiten angeschlossen, die entsprechende Standards bereits für den Bereich Pflegefamilien formuliert haben (Fegert et al. 2020).

Der durch den Verbund zu leistende Wissenstransfer ist als wechselseitiger partizipativer Prozess konzipiert, den Forschung und Praxis gemeinsam gestalten. Das methodische Vorgehen des Verbundes orientiert sich an Erkenntnissen, die im Bereich Forschung und des Transfers im Kontext sexualisierte Gewalt erarbeitet worden sind (Wittenzellner et al. 2018). Um dies umzusetzen, sollen im Dialog relevante Anwendungsebenen identifiziert und hierfür konkrete Zielsetzungen und Handlungsvorschläge formuliert werden (ebd., S. 286 ff.). Ebenso werden Vorschläge von Schlingmann (2015) aufgegriffen, die Zusammenarbeit von Forschung und Praxis auf „partizipative Qualitätsentwicklung“ (ebd., S. 358) auszurichten. Regelmäßige Austausch- und Diskussionsformate sehen kontinuierliche „Forschung-Praxis-Feedback-Schleifen“ (Fallon et al. 2017, S. 5) vor. Diese Herangehensweise knüpft an etablierte Formate im Bereich der Fallanalysen an (Institut für soziale Arbeit e. V. 2017) und greift aktuelle Vorschläge zur Weiterentwicklung im Kinderschutz auf, so etwa die für Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Entwicklung regionaler Expertisecluster (Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“ 2021).

Durch die Zusammenarbeit mit Praxispartner*innen, insbesondere auch mit Landesjugendämtern, werden Möglichkeiten der gezielten Dissemination und Multiplikation der Projektergebnisse in die Praxis geschaffen. Gleichzeitig wird auf diese Weise eine konsequente Bezugnahme auf konkrete und aktuelle Praxisbedarfe realisiert.