Skip to main content
Log in

Das Ende der Diskriminierung in der Altersvorsorge?

Anmerkungen zu den Wirkungen des Paradigmenwechsels aus der lebenslaufbezogenen Geschlechterperspektive

The end of discrimination in social security for the elderly?

Some remarks on the consequences of the paradigm shift in a life course perspective on gender

  • Originalarbeit
  • Published:
Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Versucht man, die Wirkungen des Paradigmenwechsels in der Alterssicherung in Deutschland aus dem Blickwinkel der lebenslaufbezogenen Geschlechterdimension zu würdigen, zeigen sich Licht und Schatten – sie ist ein Konglomerat aus individuen- und familienbezogenen Leistungen, mit einer Beitrags- und Steuerfinanzierung sowie mit Maßnahmen der expliziten und impliziten, intendierten und nicht-intendierten ex post und ex ante Umverteilung und Diskriminierung.

Durch den Paradigmenwechsel ist die Komplexität des Alterssicherungssystems erhöht worden und es wurden einerseits zusätzliche Elemente der geschlechtsspezifischen Diskriminierung eingeführt und andererseits bestehende Elemente des sozialen Ausgleichs eingeschränkt. Durch die Leistungsreduzierung in der GRV nimmt zudem die Relevanz der privaten und betrieblichen ergänzenden Alterseinkünfte absolut und relativ zu und damit die Bedeutung von Einkünften, die keine Elemente des sozialen Ausgleichs enthalten bzw. die keine Anerkennung von Tätigkeiten außerhalb der Erwerbstätigkeit gewährleisten. Der Paradigmenwechsel hat im Endeffekt die Diskriminierung von Frauen auf zwei Wegen intensiviert und eine Umverteilung „von unten nach oben“ bewirkt. Es kommt somit zu einer Verstärkung der Inter- wie auch Intragender-Diskriminierung.

Ferner wurde durch den Umbau und die Betonung der Aspekte einer eigenständigen Altersabsicherung von Frauen die „männliche Normalerwerbsbiographie“ als Norm verstärkt. Die Betonung der eigenständigen Vorsorge schafft zudem Verteilungskonflikte innerhalb der Lebenspartnerschaft. Durch die im Prinzip in der Höhe im Zeitablauf konstanten Zahlbeträge einer privaten Vorsorge und die Schwankungen des individuellen Einkommens können diese Konflikte immer wieder auftreten. Die Abhängigkeit der Lebenspartner voneinander ist mit der Stärkung der Eigenvorsorge somit nicht reduziert oder gar abgeschafft, sondern in ihrer Form qualitativ und quantitativ verstärkt worden.

Vor diesem Hintergrund bilden die auf die Lebenssituation von Frauen ausgerichteten Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung einen wichtigen Faktor, um den Nachteilen zu begegnen, die beim Aufbau eines angemessenen Alterseinkommens durch betriebliche oder private Absicherungsformen vor allem Frauen treffen.

Die Analyse zeigt, dass der Paradigmenwechsel im Alterssicherungssystem insbesondere für Frauen von Nachteil ist, da diese überproportional stark auf Leistungen der GRV angewiesen sind und damit auch überproportional auf kompensierende Leistungen zum Nachteilsausgleich in der betrieblichen und privaten Alterssicherung. Durch den Paradigmenwechsel und die Reduzierung des Rentenniveaus zeichnet sich grundsätzlich eine Zunahme von Altersarmut ab, von der insbesondere Frauen betroffen sein dürften.

Abstract

Trying to analyse the effects of the paradigm shift in the old age social security system in Germany (GRV) from a life cycle gender perspective yields light and shade – it is a conglomeration of individual- and family-specific transfers, financed by a mix of contributions and taxes, and with measures of explicit and implicit, intended and not intended ex-post and ex-ante redistribution and discrimination.

The paradigm shift has increased the complexity of the system and created additional elements of gender specific discrimination as well as reduced established elements of the so called “social compensation”. Furthermore, the relevance of complementary private and occupational pensions will increase absolute and relative due to the reduction of the pension level. This will raise the importance of earnings in old age especially those that are without any elements of social security compensation or without elements of recognition of activities beside employment.

Overall the paradigm shift has intensified the discrimination of women in two ways and the pension privatisation has caused redistribution from the bottom to the top. In other words, there is an increase in inter- and intra-gender discrimination.

Due to the changes and the emphasis of aspects of an independent old age security savings for women the norm of the “male breadwinner model” has increased. The importance of “providing one’s own pension” additionally creates distribution conflicts within a partnership. Because of the necessity of constant payments over time within a private insurance and the changes of an individual income and gender-specific life cycle, conflicts may occur time and again. The dependence of life-long partnerships on each other is not reduced or abolished with the strengthening of the individualistic model of protection, but is qualitatively and quantitatively improved.

Against this background, the measures of the statutory pension system which are aimed towards the situation of a woman’s life are important factors to combat the disadvantages of private funded pension systems of which mainly women are affected in building up rights to future benefits.

The analysis shows that the paradigm shift primarily brings disadvantages to women. They disproportionally depend on statutory pension system benefits, and therefore also on compensating benefits of the negative consequences of private and occupational pension systems. For the future an increase in poverty of older people – and especially women – can be seen to emerge because of pension privatisation and the reduction of the pension level in the German social security system.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Abb. 1

Notes

  1. Die Begrifflichkeit ist problematisch, geht doch mit der Reduzierung des Rentenniveaus auch eine Reduzierung der Bestandsrenten einher, die nicht mehr durch Eigenvorsorge ausgeglichen werden kann.

    Die mit der „Stärkung der Eigenverantwortung“ begründeten Maßnahmen bedeuten im Prinzip eine Reduzierung der Leistungen in den Regelsystemen, um dadurch einen Zwang auf Personen zur privaten Vorsorge auszuüben. Es bleibt den Individuen selbst überlassen, ob und wie sie soziale Risiken absichern. Allerdings wird die Altersvorsorge über Versicherungsmärkte als ergänzender positiver Anreiz massiv steuerlich gefördert – mit all ihren Risiken, wobei hier die Abhängigkeit von den internationalen Kapitalmärkten hervorzuheben ist, da diese, wenn überhaupt, dann nur eingeschränkt einer staatlichen Kontrolle unterliegen (siehe hierzu z. B. [37], S. 88 ff.).

  2. Die Rentenreform 2001 hatte explizit das Ziel, die eigenständige Alterssicherung der Frauen zu verbessern ([2], S. 252, sowie [17], S. 2, insbesondere S. 37f., S. 41f., S. 65 und S. 82).

  3. In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) erfolgt nicht nur die Altersvorsorge, sondern sie bietet u. a. auch eine Absicherung gegenüber dem Einkommensausfall aufgrund einer Erwerbsminderung und eine Hinterbliebenenabsicherung. Damit ist die GRV kein reines Alterssicherungssystem, was in der Diskussion häufig bewusst oder unbewußt außer Acht gelassen wird. Im folgenden kann aber auf die Absicherung dieser Risiken und die sich aus dem Paradigmenwechsel ergebenden Konsequenzen nicht weiter eingegangen werden.

  4. Mittlerweile stellen die Forschungsdatenzentren der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit prozeßproduzierte Längsschnittdaten für Forschungszwecke zur Verfügung [21, 28].

  5. Grundlage für derartige Überlegungen bildeten empirische Analysen von Paneldaten, wie dem sozio-ökonomischem Panel, Retrospektivdaten, wie der Lebensverlaufsstudie, sowie von zahlreichen Querschnitterhebungen der amtlichen Statistik wie beispielsweise [23], S. 215 ff.

  6. Die älteren Arbeiten beziehen sich zudem auf Geburtskohorten von Frauen, die sich in vielerlei Hinsicht von denen der heutigen sich in der Erwerbsphase befindenden Frauen unterscheiden. Zu nennen sind hier beispielsweise das Ausbildungsniveau, das Arbeitsangebot oder auch die Wertvorstellungen.

  7. Der Anteil beträgt auch für die Gesamtgruppe rund 37 % aller Personen. In dieser Gruppe liegt der Anteil der Männer bei 63 %, das sind mit 53,4 % etwas mehr als die Hälfte aller Männer.

  8. Allerdings muß hierbei u. a. beachtet werden, dass in der DDR nicht zwischen Beamten-, Arbeiter- und Angestelltenstatus unterschieden wurde (zur Erfassung der Ostdeutschen in den Versichertenkonten siehe [19]).

  9. Für eine ausführliche Analyse zu den Differenzen zwischen west- und ostdeutschen Frauen siehe [1].

  10. So stellte schon Hofbauer 1978 [20] die Bedeutung des Lebenspartners bzw. Ehemanns für die Erwerbsbeteiligung von Frauen fest. Auf derartige Aspekte kann hier aber nicht weiter eingegangen werden. Grundsätzlich müsste die Biographietypologie aber auch den Zusammenhang mit der Haushaltszusammensetzung bzw. dem Familienstand berücksichtigen. So waren im Jahr 2005 rund 57 % der Frauen (älter als 20 Jahre) verheiratet, 23 % ledig und jeweils 10 % verwitwet oder geschieden (eigene Berechnungen auf der Basis von [34], S. 43). Im Haushaltskontext existieren jedoch keine Informationen über eine derartig lange Phase und Retrospektiverhebungen sind ungeeignet, da sie die Komplexität der Versichertenbiographie nicht adäquat abbilden (siehe z. B. [15]).

  11. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 681).

  12. Hierzu wären auch Phasen der Weiterbildung und Fort- bzw. Umschulung zu zählen.

  13. Inklusive Phasen der Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

  14. Der Ansprucherwerb in diesen Phasen ist grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet.

  15. Auf die in Bezug auf die Alterssicherung indirekt wirkenden Effekte z. B. des Arbeitsmarktes wird im folgenden nicht weiter eingegangen. Es wird in der Literatur davon ausgegangen, dass von Beginn der Erwerbstätigkeitsphase an eine Diskriminierung erfolgt und „… die schlechteren Konvertierungschancen weiblichen Humankapitals durch Mechanismen der sozialen Schließung sowie einer nach wie vor bestehenden Ungleichverteilung der Haus- und Erziehungsarbeit erklärt werden [können].“ [18].

  16. Es gibt eine weitere Einschränkung: Wenn die Person bereits eine Teilrente wegen Alters bezieht, ist sie von der Anrechnung ausgeschlossen (§ 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI).

  17. Von der Kinderkomponente bei Witwen- oder Witwerrenten, d. h. den Zuschlägen gemäß § 78a SGB VI, wird hier abgesehen ([17], S. 49).

  18. Hierdurch würde die Person dann den Status eines langjährig Versicherten erhalten und mit dem 63sten Lebensjahr eine Altersrente in Anspruch nehmen können (§ 36 SGB VI).

  19. Für Frauen in Westdeutschland des Versichertenrentenzugangs 2006, die eine Regelaltersrente beziehen, lag die Anzahl der durchschnittlichen Versicherungsjahre bei 14,2 Jahren ([6], S. 63). Diese Rentenart erhielten 184.815 Frauen, das sind 46,9 % aller Rentenzugänge von westdeutschen Frauen im Jahr 2006.

  20. Drei Entgeltpunkte für Kindererziehung und 2,3 Entgeltpunkte aufgrund der Berücksichtigung (§ 70 Abs. 3a SGB VI).

  21. 5,3 Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktueller Rentenwert für Westdeutschland für Juli 2007 bis Juni 2008 in Höhe von 26,27 €.

  22. Der Kinderzuschuss ist eine statische Zusatzleistung und beträgt monatlich EUR 78,18 bzw. in der knappschaftlichen Rentenversicherung monatlich EUR 78,99.

  23. Durch die Regelung werden nicht nur Personen, die in der GRV versichert sind, betroffen, sondern es ist eine allgemeine Maßnahme des sozialen Ausgleichs, die über die Institution GRV erfolgt.

  24. Allerdings gilt. „… Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen.“ (§ 56 Abs. 2 Satz 7 SGB VI). Die Entscheidung wird somit in die Ehe übertragen und hängt damit von der „Machtkonstellation“ in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft ab.

  25. Im Sinne von § 14 SGB XI – Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 5 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246)

  26. Von der Zeit ab dem 1. Januar 1992 bis zum 31. Mai 1995 kann die Pflegetätigkeit als Berücksichtigungszeit gelten (§ 249b SGB VI). Dieser Sachverhalt wird im folgenden nicht weiter behandelt.

  27. Für die hilfreichen Hinweise zur Erstellung dieser Auflistung bedanke ich mich bei ass. jur. Kerstin Telscher.

  28. Die Teilzeittätigkeit muß weniger als 30 Std. pro Woche betragen.

  29. Hierzu gehören beispielsweise die Beamtenversorgung, die Alterssicherung in den Kirchkassen sowie die Berufsständische Versorgung.

  30. Soweit dies die Arbeitsnachfrage zulässt oder aufgrund der materiellen Situation überhaupt möglich ist: Der Anteil an Frauen an den Geringverdienern ist überproportional hoch. So waren im Jahr 2006 im Durchschnitt knapp 64 % der Geringverdiener Frauen (eigene Berechnungen auf Basis der Bericht [7], [8] sowie [9]). – Allerdings ist die materielle Situation im Haushaltszusammenhang zu berücksichtigen.

  31. Dies erfolgt insbesondere nach §§ 10 und 10a Einkommensteuergesetz (EStG) / Abschnitt XI des EStG (§§ 79-99 EStG) bezüglich der Altersvorsorgezulage.

  32. Siehe hierzu § 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150).

  33. Gemäß Subventionsbericht beläuft sich die Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen) im Jahr 2008 auf 560 Millionen Euro ([4], S. 19 sowie S. 89) und ist somit die zwölftgrößte Steuervergünstigung.

  34. Hier wird unterstellt, dass eine private Vorsorge nur dann sinnvoll ist, wenn ein bestimmtes absolutes Einkommen im Alter erreicht wird. Falls nur ein Gesamteinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus erreicht werden kann, macht eine Vorsorge aus individueller Sicht keinen Sinn, da dieses Einkommen bei der Leistungsbemessung berücksichtigt wird.

  35. Anstelle von 12 % bis 13 % bei hälftiger Beitragszahlung wie z. B. im Gesetzentwurf unterstellt ([17], S. 37), muß eine Person 11 % plus 4 %, also insgesamt 15 % des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts aufbringen.

  36. Eine weitere Ausnahme, die allerdings keinen direkten, die Diskriminierung betreffenden Effekt hat, sind die vergleichsweise strikten Auflagen für die Anbieter bezüglich der Ausgestaltung und der Anlagemöglichkeiten, mit denen u. a. die langfristige Sicherheit der Kapitalanlagen besser gewahrt werden soll.

  37. Siehe für eine kurze Darstellung der Regelungen z. B. [30], S. 7-9. Es sei hier darauf hingewiesen, dass der Begriff „betriebliche Altersvorsorge“ nicht eine Beteiligung des Betriebes an der Finanzierung meint, sondern lediglich die vertragliche Abwicklung der Vorsorge über den Betrieb. Schmähl bezeichnet die Leistungen daher auch als „arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrenten“ ([30], S. 8).

  38. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich, da der sozialversicherungspflichtig Erwerbstätige einen Rechtsanspruch auf diese Art der Altersvorsorge hat (§ 1a BetrAVG).

  39. Es handelt sich um den sogenannten Sockelbetrag, wobei die Höhe des zu zahlenden Betrages von der Kinderzahl abhängt (§ 86 EStG). Dabei wird noch differenziert, ob die Person selbst oder aber der Ehegatte pflichtversichert ist. Im zweiten Fall muß der pflichtversicherte Ehegatte ebenfalls einen Mindestbeitrag zahlen.

  40. Die Altenberichtskommission kommt zu einem ähnlichen Ergebnis bezüglich der „Altersdiskriminierung“: „… Im Kern geht die deutsche Altersgrenzengesetzgebung noch immer von der Fiktion des klassischen männlichen Normalarbeitsverhältnisses einer lebenslangen Vollzeiterwerbskarriere aus. Gesundheits- und erwerbsminderungsbedingte Abweichungen bleiben dabei ebenso „Fremdkörper“ wie z.B. familienbedingte Unterbrechungen in der Erwerbsarbeit auf Grund von familiären Pflegeverpflichtungen. …“ ([3], S. 94).

Literatur

  1. Backes GM (2001) Lebenslagen und Alter(n)sformen von Frauen und Männern in den neuen und alten Bundesländern. In: Deutsches Zentrum für Altersfragen (Hg) Expertisen zum Dritten Altenbericht der Bundesregierung. Band 3: Lebenslagen, soziale Ressourcen und gesellschaftliche Integration im Alter, Band 3. Leske + Budrich, Opladen, S 11–115

    Google Scholar 

  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hg) (2006) Übersicht über das Sozialrecht, Bonn

  3. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2005) Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen. Bericht der Sachverständigenkommission. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

  4. Bundesministerium für Finanzen (Hg) (2008) Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2005 bis 2008 (21. Subventionsbericht). Bundesministerium für Finanzen, Berlin

    Google Scholar 

  5. Clemens W, Hagen C, Himmelreicher RK (2007) Beeinflusst die höchste schulische und berufliche Qualifikation das individuelle Rentenzugangsverhalten? – Eine empirische Analyse auf Datenbasis des Scientific Use Files Versichertenrentenzugang 2004 –. Deutsche Rentenversicherung 62: 445–461

    Google Scholar 

  6. Deutsche Rentenversicherung Bund (Hg) (2007) Rentenversicherung in Zahlen 2007. Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

  7. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale (2006) Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. I. Quartal 2006. In: Minijob-Zentrale DRK-B-S (Hg) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale, Essen

  8. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale (2006) Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. III. Quartal 2006. In: Minijob-Zentrale DRK-B-S (Hg) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale, Essen

  9. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale (2007) Aktuelle Entwicklungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung. IV. Quartal 2006. In: Minijob-Zentrale DRK-B-S (Hg) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale, Essen

  10. Deutscher Bundestag (2001) Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG). Berlin, Bundesgesetzblatt I Nr. 13, S 403–418

  11. Deutscher Bundestag (2001) Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG). Berlin, Bundesgesetzblatt I Nr. 31, S 1310–1343

  12. Fachinger U (1991) Lohnmobilität in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Untersuchung auf der Basis von prozeßproduzierten Längsschnittsdaten der gesetzlichen Rentenversicherung. Duncker & Humblot, Berlin

    Google Scholar 

  13. Fachinger U (2007) Tagelöhner sind keine Beitragszahler. Neue Erwerbsformen und soziale Sicherung. In: Sozialverband VdK Bayern (Hg) Die demographische Täuschung: Bevölkerungswandel als Vorwand für eine Politik der Verarmung. Eigenverlag, München, S 65–92

  14. Fachinger U, Himmelreicher RK (2007) Alterslohnprofile und Qualifikation in den alten Bundesländern – empirische Analysen auf Datenbasis des Längsschnittdatensatzes SUF VVL 2004. Deutsche Rentenversicherung 62: S750–770

    Google Scholar 

  15. Fachinger U, Künemund H (2008) Potentiale, Grenzen und Verbesserungsmöglichkeiten des scientific use files der Versichertenkontenstichprobe (VSKT) 2005. In: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hg) Schriften Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

  16. Fachinger U, Oelschläger A, Schmähl W (2004) Die Alterssicherung von Selbständigen - Bestandsaufnahme und Reformoptionen. Lit-Verlag, Münster - Hamburg - London - New York

  17. Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2000) Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG). Bundestags-Drucksache 14/4595. Deutscher Bundestag, Berlin

  18. Frerichs P, Himmelreicher RK (2001) Sozialer Raum und Geschlechterverhältnis. In: Stadlinger J (Hg) Reichtum heute. Diskussion eines kontroversen Sachverhalts. Westfälisches Dampfboot, Münster, S 184–201

    Google Scholar 

  19. Himmelreicher RK, Mai D, Fachinger U (2008) Alterslohnprofile und Qualifikation in den neuen Bundesländern - Eine Untersuchung auf Datenbasis des Längsschnittdatensatzes SUFVVL 2004. In: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hg) Etablierung und Weiterentwicklung. Bericht vom vierten Workshop des Forschungsdatenzentrums der Rentenversicherung (FDZ-RV) am 28. und 29. Juni 2007 im Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, vol 55. WDV Wirtschaftsdienst, Bad Homburg, S 159–200

  20. Hofbauer H (1978) Die Untersuchung des IAB über Berufsverläufe bei Frauen. Bericht über Methoden und erste Ergebnisse. Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 2/78: S131–147

    Google Scholar 

  21. Kohlmann A (2005) The Research Data Centre of the Federal Employment Service in the Institute for Employment Research. Schmollers Jahrbuch 125: S437–447

    Google Scholar 

  22. Krauthausen H (2001) Verbesserungen für Frauen. Bundesarbeitsblatt: 27–31

  23. Lühning R (2005) Entwicklung des Leistungsrechts der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland seit der großen Rentenreform von 1957 (1957-2004). Logos, Berlin

    Google Scholar 

  24. Lusardi A (2007) Household Saving Behaviour: The Role of Literacy, Information and Financial Education Programs. Working Paper 65/07, CERP (Centre for Research on Pensions and Welfare Policies)

  25. Lusardi A, Mitchell OS (2008) Planning and Financial Literacy: How Do Women Fare? Working Paper 72/08, CERP (Centre for Research on Pensions and Welfare Policies)

  26. Pfaff AB (1979) Typische Erwerbsverläufe von Frauen der Geburtsjahrgänge 1910-1975. Kohlhammer, Stuttgart - Berlin - Köln - Mainz

  27. Pfaff AB (1999) Veränderte Erwerbsbiographien und ihre Auswirkungen auf die Sozialpolitik. In: Schmähl W, Rische H (Hg) Wandel der Arbeitswelt - Folgerungen für die Sozialpolitik. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, S 31–60

  28. Rehfeld UG, Mai D, Himmelreicher RK (2006) Das Forschungsdatenzentrum der Deutschen Rentenversicherung erfüllt bereits im Aufbau seine Aufgaben. Deutsche Rentenversicherung: S529–536

  29. Schmähl W (2001) Umlagefinanzierte Rentenversicherung in Deutschland. Optionen und Konzepte sowie politische Entscheidungen als Einstieg in einen grundlegenden Transformationsprozeß. In: Schmähl W, Urlich V (Hg) Soziale Sicherung und demographische Herausforderungen. J C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen, S 123–204

    Google Scholar 

  30. Schmähl W (2007) Entgeltumwandlung und die Finanzen der Sozialversicherung – ein Problemaufriss. ZeS–Arbeitspapier 7/2007, Zentrum für Sozialpolitik, Bremen

    Google Scholar 

  31. Schmähl W (2008) Ökonomische Grundlagen sozialer Sicherung. In: Maydell BBv, Ruland F (Hg) Sozialrechtshandbuch (SRH). Luchterhand, Neuwied

    Google Scholar 

  32. Schmähl W, Fachinger U (1994) Prozeßproduzierte Daten als Grundlage für sozial- und verteilungspolitische Analysen - Einige Erfahrungen mit Daten der Rentenversicherungsträger für Längsschnittanalysen. In: Hauser R, Ott N, Wagner G (Hg) Mikroanalytische Grundlagen der Gesellschaftspolitik: Ergebnisse aus dem gleichnamigen Sonderforschungsbereich an den Universitäten Frankfurt und Mannheim. Band 2: Erhebungsverfahren, Analysemethoden und Mikrosimulation (Deutsche Forschungsgemeinschaft). Akadamie Verlag, Berlin, S 179–200

    Google Scholar 

  33. Schneekloth U (2006) Entwicklungstrends beim Hilfe- und Pflegebedarf in Privathaushalten – Ergebnisse der Infratest – Repräsentativerhebung. In: Schneekloth U, Wahl H-W (Hg) Selbständigkeit und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten. Pflegearrangements, Demenz, Versorgungsangebote. Kohlhammer, Stuttgart S57–102

    Google Scholar 

  34. Statistisches Bundesamt (2007) Statistisches Jahrbuch 2007 für die Bundesrepublik Deutschland. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

    Google Scholar 

  35. Statistisches Bundesamt (Hg) (2008) Mikrozensus. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit. Band 2: Deutschland. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

    Google Scholar 

  36. Stegmann M (2008) Typisierung von Versicherungsbiografien - Eine explorative Analyse auf Basis der Versicherungskontenstichprobe 2005 – Deutsche Rentenversicherung 63: 221–238

  37. Viebrok H, Himmelreicher RK, Schmähl W (2004) Private Vorsorge statt staatlicher Rente: Wer gewinnt, wer verliert? Lit Verlag, Münster - Berlin - Hamburg - London – Wien

Download references

Interessenkonflikt

Es besteht kein Interessenkonflikt.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Uwe Fachinger.

Additional information

Für die konstruktive Kritik und die hilfreichen Anmerkungen zur vorläufigen Fassung dieses Beitrages bedanke ich mich bei Dipl.-Soz. Susanne Donnerbauer, Dipl.-Volksw. Birte Erdmann, Dipl.-Volksw. Katharina Kröger und ass. jur. Kerstin Telscher sowie einer/m anonymen Gutachter/in.

Im Beitrag stehen die Änderungen im Regelsystem der BRD, der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie die im Zusammenhang damit erfolgten Maßnahmen der ersetzenden privaten und betrieblichen Vorsorge im Mittelpunkt der Analyse. Andere Altersvorsorgesysteme wie die Beamtenversorgung oder die berufständischen Versorgungswerke werden nicht behandelt. Siehe zur Ausgestaltung des deutschen Alterssicherungssystems für einen kurzen Überblick z. B. [3], S. 190, eine ausführliche Darstellung ist zu finden in Bundestags-Drucksache 14/7640.

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Fachinger, U. Das Ende der Diskriminierung in der Altersvorsorge?. Z Gerontol Geriat 41, 360–373 (2008). https://doi.org/10.1007/s00391-008-0001-9

Download citation

  • Received:

  • Accepted:

  • Published:

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/s00391-008-0001-9

Schlüsselwörter

Key words

Navigation