Wenn die Sehschärfe nicht anhand subjektiver Angaben bestimmt werden kann, ist eine Schätzung derselben mittels objektiver Verfahren möglich. Indikationen zur objektiven Sehschärfenschätzung können sich in der Entwicklungsdiagnostik beim Kleinkind und bei geistig behinderten Patienten ergeben. Im Rahmen eines Amblyopiescreenings ist eine objektive Sehschärfenschätzung wegen ihrer geringen Sensitivität für Amblyopie uneffektiv. Eine wichtige Indikation der objektiven Sehschärfenschätzung ist die Überprüfung von Visusangaben bei Verdacht auf Simulation oder Aggravation. Bei psychogenen Sehstörungen kommt der objektiven Sehschärfenschätzung im Hinblick auf die Erkennung und sinnvolle Behandlung der Störung anstelle überflüssiger und belastender Diagnostik wesentliche Bedeutung zu.
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Gräf, M. Objektive Prüfung der Sehschärfe. Ophthalmologe 97, 582–600 (2000). https://doi.org/10.1007/s003470070073
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DOI: https://doi.org/10.1007/s003470070073