Zusammenfassung
„If you think compliance is expensive, try non compliance!“ Personalisierung ist Datenerhebung, die zu Ansprachen auf unterschiedlichen Kanälen führt. Das Recht bestraft aktuell unerlaubte Datennutzungen und unlautere Ansprachen mit Bußgeldern bis zu 300.000 EUR. Ab 2018 wird es noch riskanter und teurer. Bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist, kann ein Bußgeld bei Datenschutzverstößen betragen. Es drohen zudem Abmahnungen mit Unterlassungsbegehren. Seit Anfang 2016 dürfen auch Verbände Datenschutzverstöße verfolgen. Damit ist die Beschäftigung mit den rechtlichen Grundlagen der Personalisierung schlicht Pflichtprogramm. Auch wenn die Rechtsrahmenbedingungen so komplex sind, wie die Vielfältigkeit der Personalisierungsformen, so hilft die Beschäftigung mit den Grundlagen bei der Konzeption und Planung der Kommunikationsmaßnahmen und der Einschätzung des Aufwandes und des Beratungsbedarfs. Rechtsanwalt Rolf Becker, erfahrener Praktiker und Partner bei Wienke & Becker Köln, erläutert auch mit Blick auf das ab 2018 geltende neue Datenschutzrecht, worauf es ankommt.
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Becker, R. (2017). Rechtssicher personalisieren – Möglichkeiten und Grenzen. In: Stüber, E., Hudetz, K. (eds) Praxis der Personalisierung im Handel. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-16244-3_5
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