Zusammenfassung
Der Deutsche Werberat (www.interverband.com/werberat/) wurde als Selbstkontrolleinrichtung der deutschen Werbebranche 1972 vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (→ ZAW) ins Leben gerufen. Die vom Werberat durchzusetzenden Verhaltensregeln, auf deren Basis die Entscheidungen des Werberates gefällt werden, werden innerhalb der Gremien des ZAW erstellt. Sie geben daher die gemeinsame Auffassung der gesamten Werbewirtschaft wieder und werden auch einheitlich verfolgt. Die Verhaltensregeln gelten als Standesrecht der Werbewirtschaft. Der Werberat wird aufgrund von Beschwerden einzelner Bürger, gesellschaftlicher Institutionen, politischer Parteien, der staatlichen Exekutive, aus Kirchen, Gewerkschaften und Interessengruppen tätig. Im Jahre 2005 sind insgesamt 258 Beschwerden eingegangen, davon ein Drittel wegen Frauendiskriminierung, 10% wegen Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt und 9% wegen Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen. Wenn der Werberat der Beschwerde folgt, versucht er das werbetreibende Unternehmen zu veranlassen, die entsprechende Werbemaßnahme zu ändern oder zu stoppen. Falls dies nicht geschieht, wird eine öffentliche Rüge ausgesprochen. 2005 ist dies in drei Fällen geschehen.
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© 2006 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Hans-Bredow-Institut. (2006). Deutscher Werberat. In: Medien von A bis Z. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-90261-6_35
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-14417-7
Online ISBN: 978-3-531-90261-6
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