Bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung geht es um Maßnahmen zur Einziehung von Vermögensvorteilen, die durch Straftaten erlangt wurden. Im Ermittlungsverfahren sind dies Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten bei verdächtigen Straftäterinnen oder Straftätern oder auch Drittbegünstigten als Einziehungsbeteiligte. Die Sicherungsmaßnahmen erfolgen durch Beschlagnahme oder Anordnung eines Vermögensarrestes. Ziel der Vermögensabschöpfung ist es im Wesentlichen, die Gelder in Höhe der ermittelten Schadenssumme durch Pfändung oder Wegnahme zu sichern, um sie später nach einer rechtskräftigen Verurteilung an die Geschädigten auszukehren oder im Landeshaushalt von Berlin zu vereinnahmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2020.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2510-5116 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-14 |
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