Keine Dienstgeberbeitragspflicht für tätige, aber nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter mit lediglich faktischer Sperrminorität

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Keine Dienstgeberbeitragspflicht für tätige, aber nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter mit lediglich faktischer Sperrminorität
Bendlinger, Valentin; Riedl, Mario

From the journal GES Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Volume 19, December 2020, issue 8

Published by Verlag Österreich

Angrenzendes Steuerrecht, 2649 Words
Original language: German
GES 2020, pp 443-446
https://doi.org/10.33196/ges202008044301

Abstract

Der VwGH (19.5.2020, Ra 2018/13/0061) hatte in einer im Mai ergangenen Entscheidung zu beurteilen, ob Vergütungen an nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter ohne Geschäftsführungsfunktion, aber mit Sperrminorität, unter den Tatbestand des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG zu subsumieren sind. Wie das Höchstgericht feststellt, führen in diesem Fall die Vergütungen beim Gesellschafter nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG. Die von der FinVw bescheidmäßige Vorschreibung des Dienstgeberbeitrags gem § 41 FLAG samt Zuschlag gem § 122 Abs 8 WKG gegenüber der GmbH erfolgte mangels Vorliegens eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs 2 EStG demnach zu Unrecht. Im konkreten Fall waren die Einkünfte nach Ansicht der Autoren wohl als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem § 23 EStG zu qualifizieren. Die Entscheidung eröffnet Gestaltungsvarianten, die es unter engen Rahmenbedingungen ermöglichen, Dienstgeberbeitrags- und Zuschlagspflicht zu vermeiden. Im folgenden Beitrag soll die Dienstgeberbeitragspflicht anhand der Entscheidung des VwGH diskutiert und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Author information

Valentin Bendlinger

Mario Riedl