초록

Bei dieser Arbeit geht es um die dogmatische Untersuchung über das Offenkundigkeitsprinzip und dessen Ausnahme im BGB. Hier ist vor allem darüber in Betracht zu ziehen, wie das Offenkundigkeitsprinzip im BGB funktioniert ist und in welchen Fällen bzw. Anwendungsbereichen dessen Ausnahme zugelassen und erweitert ist. Das Stellvertretungsrecht geht vom Offenkundigkeitsgrundsatz aus. Das Offenkundigkeitsprinzip dient grundsätzlich nicht nur dem Schutz des Vertragspartners, sondern auch daneben dem Schutz der Rechtsklarheit und des allgemeinen Rechtsverkehrs. Neben der ausdrücklichen oder konkludenten Stellvertretungserklärung ist ein entsprechender Vertretungswille des Vertreters für die Bejahung des Tatbestandmerkmals des Handelns im fremden Namen erforderlich. „Das offene Geschäft für den, den es angeht“ ist nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit und dem Grundsatz der Gestaltungsfreiheit grundsätzlich zulässig. Ferner ist das vielmehr fraglich, ob das versteckte Geschäft für den, den es angeht zulässig ist. Zwar gibt es sehr unterschiedliche und umstrittene Auffassungen, aber nach den herrschenden Auffassungen ist das auch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Auch die für den Eigentumserwerb erforderliche Übergabe an den Erwerber kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. So bei Besitzerwerb erwirbt der verdeckt gebliebene Vertretene das Eigentum nicht vom Vertreter, sondern gemäß § 929 S. 1 direkt vom Veräußerer dadurch, dass der handelnde Vertreter als Besitzmittler od. -diener angesehen wird. Meiner Meinung nach bedarf es hier einer teleologischen Reduktion bei der Auslegung des § 164 - soweit der Vertragspartner kein Interesse an der Offenlegung hat, wer sein Geschäftspartner sein wird. Neben dem Rechtsinstitut des Geschäfts für den, den es angeht, sind eine Reihe von gesetzlichen Tatbeständen als gesetzliche Ausnahme vom Offenheitserfordernis normiert, aber diese gesetzlichen Ausnahmen sind keine echten Fälle der direkten Stellvertretung, weil die ohne Offenkundigkeit eintretenden Rechtsfolgen nicht rechtsgeschäftliche, sondern gesetzliche Rechtsfolgen sind.

키워드

Stellvertretung, Vertretungsrecht, Vertretungswille, Offenkundigkeitsprinzip, Geschäft für den, den es angeht

참고문헌(28)open

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