Zentralbl Gynakol 2006; 128(2): 47-52
DOI: 10.1055/s-2006-933396
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Rechtsprobleme von Babyklappen und anonymen Geburten

“Baby Cradle Coop Slots” for Abandoned (Anonymous) Babies: Legal ProblemsU. Riedel
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Publication Date:
27 April 2006 (online)

Zusammenfassung

Das Anbieten von anonymen Geburten und von Babyklappen ist rechtswidrig. Die Angebote müssen daher zurückgenommen werden. Anonyme Angebote sind ungeeignet, weil sie kein Leben retten; sie sind nicht erforderlich, weil Frauen und Kindern selbst in schweren Notlagen mit den vorhandenen legalen Hilfsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe geholfen werden kann; sie lösen keine Probleme, sondern schaffen neue Probleme und haben lebenslanges Leid für viele Kinder, Mütter und Väter zur Folge. Anonyme Angebote schaffen eine Nachfrage, die es ohne diese Angebote nicht gab und sie diskreditieren die legalen Hilfsangebote. Anonyme Kinder müssen von denjenigen, die die anonyme Entbindung betreut haben oder das Kind in der Babyklappe vorgefunden haben, dem Standesamt gemeldet werden, in Kliniken vom Klinikleiter. Anonyme Kinder müssen von der Klinik oder der Einrichtung, in der das Kind geboren oder aufgefunden wurde, unverzüglich den Polizeibehörden vor Ort gemeldet werden. Sie sollten auch sofort dem Jugendamt gemeldet werden.

Abstract

It is illegal to propagate or offer anonymous births or to “cradle” abandoned babies in anonymous coop slots (“Babyklappen” in German). Such offers must be rescinded. Offers concerning anonymity of births are ill-suited, since they do not save life. They are unnecessary, because women and children can be assisted even if they are in dire straits, by utilising available help as offered by statutory German child and adolescent aid institutions. Those illegal offers do not solve any problems but create new difficulties and result in lifelong misery for children and parents. Offers for anonymousness create a previously non-existent demand and discredit legal help facilities. Persons assisting anonymous deliveries or recovering “baby cradle” (“Babyklappen”) children are obliged to report this to the local registrar's office (in hospitals by the hospital director). Anonymous babies must be immediately reported by hospitals or institutions to local police authorities, and they should be reported to the municipal Youth Office.

Literatur

  • 1 Benda E. Die „anonyme” Geburt. JZ (Juristenzeitung) 2003; 533
  • 2 Busch U. „Nur ein gerettetes Kind und es hätte sich schon gelohnt!”. Sozialextra (Zeitschrift für Soziale Arbeit & Sozialpolitik) 2005; 32
  • 3 Frank R, Helms T. Rechtliche Aspekte der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und Frankreich. FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht) 2001; 1340
  • 4 Neuheuser S. Strafrechtliche Bewertung so genannter Babyklappen in der Praxis. Kriminalistik (unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis) 2005; 738
  • 5 Mück-Raab. . „Die modernen Findelkinder”. SZ (Süddeutsche Zeitung) vom 4./5.6.2005; dieselbe: „Gefährdetes Schweigen an der Babyklappe”, SZ vom 3.12.2001
  • 6 Scheiwe K. Babyklappe und anonyme Geburt - wohin mit Mütterrechten, Väterrechten, Kinderrechten?. ZPR (Zeitschrift für Rechtspolitik) 2001; 368
  • 7 Terre des Hommes (Hrsg) .Babyklappe und anonyme Geburt - ohne Alternative?. Osnabrück 2003
  • 8 Wolf A. Über Konsequenzen aus dem gescheiterten Versuch, Babyklappen und „anonyme” Geburten durch Gesetz zu legalisieren. FPR (Zeitschrift Familie, Partnerschaft, Recht) 2003; 112

1 So z. B. die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe in einem Brief 2001 an die Bundesministerin der Justiz.

2 In Berlin besteht eine besondere Regelung, die eine lückenlose Information der Jugendämter über jedes anonym geborene bzw. abgegebene Kind sicherstellt. Dies ermöglicht einen Überblick, den es in anderen Bundesländern nicht gibt.

3 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950

4 UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989

5 Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (Haager Übereinkommen vom 29.5.1993)

6 Odievre versus France, Urteil vom 13.2.2003

7 Siehe hierzu umfassend und mit weiteren Nachweisen Neuheuser, Zeitschrift „Kriminalistik” 12/2005, S. 738 ff.

Ulrike RiedelRechtsanwältin 

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