Dtsch Med Wochenschr 2003; 128(30): 1618
DOI: 10.1055/s-2003-40931
Leserbriefe
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Evidenzbasierte Therapie der Osteoporose

Zum Beitrag aus DMW 17/2003
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Publication Date:
29 April 2004 (online)

Leider gehen die Autoren der Übersicht [1] in ihren „gesundheitsökonomischen Überlegungen“ zur Therapie der Osteoporose nicht auf diejenigen Kosten ein, die den in Dauertherapie verordnenden Kassenarzt in seinem Arzneimittelbudget belasten.

Angesprochen seien die Bisphosphonate Fosamax 70 und Actonel 35. Wären nur sie es, würde das persönliche Arzneimittelbudget, das einem Kassenarzt zur Verfügung steht, für jeden therapiebedürftigen Osteoporosepatienten die Rezeptierung dieser Pharmaka einschließlich der Basistherapie ohne Regressgefahr erlauben.

In den letzten Jahren ist jedoch eine derartige Vielzahl medikamentöser Neuerungen zu verzeichnen, dass zwar eine erhebliche Verbesserung der Versorgung und Behandlung möglich ist, aber auch für eine exorbitante Erhöhung der Arzneimittelverordnungskosten gesorgt wird. Alle diese Medikamente haben ihren hohen „Innovations-Preis“, so sollen bereits 1999 nur für die Therapie entzündlicher Lebererkrankungen drei Milliarden DM Kosten an Interferonbehandlung entstanden sein. Weitere Beispiele sind: Sartane, Statine, Triptane, Niedermolekulare Heparine, Thrombozytenaggregationshemmer wie Clopidogrel, Serotininwiederaufnahmehemmer, Antiparkinsonmittel, Intensivdiabetestherapie, Antidementika, selektive Alpha-Rezeptorenblocker zur Therapie der benignen Prostatahyperplasie u. a. Alle diese Medikamente sollen in einer Allgemeinärztlichen Praxis an entsprechende Patienten unter Einhaltung des Arzneimittelbudgets verschrieben werden.

Ungeachtet dessen verlangen und monieren die klinisch tätigen Spezialisten seit Jahren für ihr Fachgebiet immer die maximale Therapie und geben die pekunäre Verantwortung einer Dauerverordnung an die niedergelassenen Vertragsärzte ab, Arzneimittelbudget und Regressgefahr ignorierend.

Folgende aktuelle Rezeptierungssituation besteht für die beiden genannten Osteoporose-Medikamente: Pro Quartal können für Medikamente in unserer Praxis für je ein Mitglied/Familienmitglied nur 35,44 Euro verordnet werden, für einen Rentnerpatienten der gesetzlichen Krankenversicherung 117,81 Euro.

Die „Rote Liste 2003“ weist aber bereits für die ein Quartal reichende Packungsgröße zu 12 Tabl. Fosamax 70 einen Preis von 152,88 Euro aus. Bei Actonel ist es ähnlich. Hinzu kommt die Basisversorgung mit Vitamin D und Calcium.

Solange ein deutscher Vertragsarzt mit seinem persönlichen Honorar für jede einzelne Verordnung haften muss, wird auch die in der Osteoporosetherapie beklagte „Bereitstellung einer adäquaten Behandlung“ nicht umzusetzen sein.

Diese Ursache der Verordnungsmisere in der modernen Osteoporosetherapie muss genannt werden.

Literatur

  • 1 Minne H W, Pfeifer M. Evidenzbasierte Therapie der Osteoporose.  Dtsch Med Wochenschr. 2003;  128 931-936

Autor

Dr. med. V. Traut

Allgemeinmedizin

Am Himmelreich 1

79312 Emmendingen

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