Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601929
3. Mai 2017
Freie Themen – ÖGD
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Aufgabenpriorisierung im Gesundheitsamt: Welchen Beitrag kann ein Beteiligungshaushaltsverfahren hierzu leisten?

N Oster
1   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim
,
C Brueggemeier
1   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim
,
H Kairies
1   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim
,
K Heinrich
1   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim
,
P Schäfer
1   Stadt Mannheim, Fachbereich Gesundheit, Mannheim
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung::

Gemäß dem neuen Landesgesundheitsgesetz (LGG) und dem neuen ÖGD-Gesetz sollen die baden-württembergischen Gesundheitsämter seit 2016 ihre Arbeit strategisch und bürgerorientiert ausrichten. Diese Arbeit prüft, inwieweit sich aus den Ergebnissen des Mannheimer Beteiligungshaushalts eine bürgerorientierte Aufgabenpriorisierung für das Gesundheitsamt (GA) ableiten lässt.

Methode::

In Mannheim wurde 2015 erstmals ein Beteiligungshaushaltsverfahren durchgeführt. Mannheimer BürgerInnen konnten Vorschläge bei der Stadtverwaltung anmelden und dafür online voten. Vorschläge mit mindestens 100 Votes wurden geprüft und bei Eignung im Gemeinderat diskutiert. Die Relevanz der priorisierten Vorschläge für Aufgabengebiete des GA wurde geprüft. Relevante Vorschläge wurden identifiziert und den Aufgabenfeldern des GA zugeordnet. Abschließend wurde beurteilt, inwieweit sich die Ergebnisse des Beteiligungshaushaltes für eine bürgerorientierte Aufgabenpriorisierung im GA eignen.

Ergebnis::

100 von 350 priorisierten Vorschlägen hatten einen Bezug zum Thema Gesundheit. Den größten Zuspruch erhielten Vorschläge mit Bezug zu umweltbezogenem Gesundheitsschutz (51 Vorschläge, 9507 Stimmen), Kinder- und Jugendgesundheit (33 Vorschläge, 3168 Stimmen) und Kommunalhygiene (20 Vorschläge, 4291 Stimmen). 66 Vorschläge aus den thematischen Arbeitsfeldern umweltbezogener Gesundheitsschutz und Kinder- und Jugendmedizin betrafen die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe. Die Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes Medizin- und Wasserhygiene, Infektionsschutz, Einschulungsuntersuchungen, amtsärztliche Begutachtung, Zahngesundheitsfürsorge, Kommunale Gesundheitskonferenzen, Gesundheitsberichterstattung und Suchtprävention fanden in den Ergebnissen des Beteiligungshaushaltes nur unzureichende Erwähnung.

Schlussfolgerung::

Ein hoher Anteil (100 von 350) der im Beteiligungshaushalt 2015 priorisierten Vorschläge hatte einen Bezug zu den Aufgabenfeldern des Gesundheitsamtes. Dabei handelte es sich überwiegend um Vorschläge zur Gesundheitsförderung in den Bereichen umweltbezogener Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendgesundheit und Kommunalhygiene. Hieraus kann ein Anspruch auf eine stärkere Einbeziehung des Gesundheitsamtes an den kommunalen Planungsprozessen in diesen Bereichen abgeleitet werden. Das Gesundheitsamt Mannheim ist im Begriff, auch aus den Ergebnissen des Beteiligungshaushalts heraus begründet, sich bei der Planung neuer Stadtteile auf Konversionsflächen stärker einzubringen. Viele Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes wurden im Verfahren nicht oder unzureichend erwähnt, was aber keine Aussage zur Bedeutung dieser Aufgaben zulässt.