Gesundheitswesen 2017; 79(04): 299-374
DOI: 10.1055/s-0037-1601914
3. Mai 2017
Meldewesen und Infektionsschutz
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) – neue Meldepflichten nach dem IfSG. Daten 2016 in München und Probleme bei der praktischen Umsetzung

C Otto
1   Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München, München
,
B Lindner
1   Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München, München
,
S Gleich
1   Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München, München
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Publication History

Publication Date:
02 May 2017 (online)

 

Zielsetzung/Hintergrund::

Am 1.5.2016 traten neue Meldepflichten in Kraft, darunter erstmals eine Meldepflicht für carbapenemresistente Enterobakterien und Acinetobacter (4MRGN). Begründet wurde die Einführung u.a. damit, dass „durch die Meldung an das Gesundheitsamt Ausbrüche frühzeitig erkannt und Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden können.“

Methode::

Bei allen beim Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Landeshauptstadt München zwischen 1.5.2016 und 31.12.2016 eingehenden 4MRGN-Meldungen mit Wohnort München wurden gemäß §25 IfSG Ermittlungen durchgeführt. Meldungen mit Wohnort außerhalb Münchens wurden gemäß §9 IfSG an das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet, die Meldedaten aber zuvor erfasst. Alle Meldedaten und die Ermittlungsergebnisse wurden statistisch ausgewertet.

Ergebnis::

Durchschnittlich wurden 20 4MRGN-Fälle pro Monat gemeldet. Die weit überwiegende Zahl der Meldungen kam aus Kliniken, weniger als 5% von Praxen oder ambulanten Einrichtungen. 45% der gemeldeten Patienten wohnten im Stadtgebiet München, 45% in einem anderen, meist bayerischen Land- oder Stadtkreis, 10% im Ausland. Der häufigste nachgewiesene Erreger war K. pneumoniae (knapp 50%), gefolgt von E.coli, Enterobacter spp. und Acinetobacter spp., die häufigste Carbapenemase war Oxa 48, gefolgt von Metallo-Betalactamasen vom NDM-Typ. Bisher konnte durch die Meldepflicht kein Ausbruch identifiziert werden.

Schlussfolgerung/Diskussion::

Probleme bei der Umsetzung der Meldepflicht und der Durchführung der Ermittlungen werden diskutiert. In einer Großstadt wie München mit vielen Universitätskliniken und Kliniken der Maximalversorgung, in denen zahlreiche Patienten mit Wohnort außerhalb Münchens versorgt werden, ist das im IfSG verankerte Wohnortprinzip der Zuständigkeiten wenig geeignet, um einen Gesamtüberblick über die zirkulierenden Erreger zu erhalten. Das angestrebte Ziel, Ausbrüche frühzeitig zu erkennen, wird so vermutlich trotz zeitintensiver Ermittlungsarbeit nicht erreicht. Nach Ansicht der Autoren wäre es zielführender, die Ermittlungen bei den für die Standorte der Kliniken zuständigen Gesundheitsämtern zu bündeln.