Klin Monbl Augenheilkd 2014; 231(06): e74
DOI: 10.1055/s-0035-1545709
Erratum
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Erratum: Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (Stand: Januar 2014)

T. Kohnen
1   Klinik für Augenheilkunde, Klinikum der J. W. Goethe-Universität, Frankfurt
,
T. Neuhann
2   MVZ Prof. Neuhann, München
,
M. C. Knorz
3   Universitätsklinikum Mannheim, Mannheim
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Publication History

Publication Date:
16 February 2015 (online)

Erratum für: Bewertung und Qualitätssicherung refraktiv-chirurgischer Eingriffe durch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft und den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (Stand: Januar 2014)

Klin Monatsbl Augenheilk 2014; 231 (6): 642-650

Beim oben genannten Beitrag wurde der Text unter 2.1 Patientenaufklärung geändert.

Vor der Korrektur:
2 Prozessqualität
2.1 Patientenaufklärung

Jeder Anwender ist zu einer ausführlichen präoperativen Aufklärung des Patienten über den geplanten Eingriff verpflichtet. Die Aufklärung muss durch einen auf der KRC-Liste aufgenommenen Facharzt für Augenheilkunde erfolgen. Gleiches gilt für die Indikationsstellung. Da es sich um hoch elektive Eingriffe handelt, müssen regelhaft sowohl die Indikationsstellung als auch die Aufklärung durch diesen auf der KRC-Liste aufgenommenen Arzt bereits vor dem Operationstag erfolgen, um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten.

Korrigiert lautet es:
2 Prozessqualität
2.1 Patientenaufklärung

Jeder Anwender ist zu einer ausführlichen präoperativen Aufklärung des Patienten über den geplanten Eingriff verpflichtet. Eine strukturierte Aufklärung muss durch einen Arzt erfolgen. Gleiches gilt für die Indikationsstellung. Da es sich um hoch elektive Eingriffe handelt, müssen regelhaft sowohl die Indikationsstellung als auch die Aufklärung durch einen Arzt bereits vor dem OP-Tag erfolgen, um eine ausreichende Bedenkzeit zu gewährleisten.