Gesundheitswesen 2013; 75 - V45
DOI: 10.1055/s-0033-1337496

Neue Trinkwasserverordnung und Legionellenüberwachung – Anspruch 2011 und Wirklichkeit 2013

T Westphal 1, K Voigt 1, U Heudorf 1
  • 1Amt für Gesundheit, Medizinische Dienste und Hygiene, Frankfurt am Main

Am 01.11.2011 trat eine Novellierung der Trinkwasserverordnung in Kraft, u.a. mit dem Ziel die legionellenbedingten Erkrankungen in Deutschland zu vermindern. Schätzungsweise die Hälfte der dem Robert Koch-Institut gemeldeten Legionellenerkrankungen werden in der eigenen Wohnung erworben. Bisher unterliegen aber nur Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Hotels, gewerbliche und öffentliche Bäder der Überwachung durch das Gesundheitsamt, nicht die Wohnungen. Vor diesem Hintergrund wurden die Betreiber von „gewerblichen Großanlagen“, insbesondere im Wohnungsbau, im Jahr 2011 erstmals verpflichtet, ihre Anlagen dem Gesundheitsamt anzuzeigen, die Warmwassersysteme untersuchen zu lassen, die Ergebnisse dem Gesundheitsamt mitzuteilen und bei Bedarf Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Angesichts vieler Einwände von verschiedenen Seiten wurde eine erneute Novellierung angekündigt, die u.a. eine Rücknahme der Pflicht der Betreiber zur Anzeige der Anlagen und zur Mitteilung von unauffälligen Befunden vorsah, sowie eine zeitliche Streckung der Untersuchungsintervalle auf 3 Jahre. Diese erneute Novelle trat am 14.12.2012 in Kraft.

In dem Vortrag sollen die Erfahrungen des Amtes für Gesundheit in Frankfurt mit dieser neuen Rechtslage und mit den Schwierigkeiten durch die erwarteten erneuten Veränderungen vorgestellt werden. Dargestellt werden Personalplanung, Personalgewinnung, Organisation der Aufgabe, Information der Betreiber und der Öffentlichkeit, sowie Erfahrungen mit den Anzeigen und der Übermittlung und der Bearbeitung von Untersuchungsbefunden – als Grundlage für eine erste Bewertung der neuen Trinkwasserverordnung.