Gesundheitswesen 2011; 73 - V34
DOI: 10.1055/s-0031-1274442

Beispiele der Einbindung des Gesundheitsamtes in die Praxis der UVP

B Kaiser 1
  • 1Gesundheitsamt Bremen

Das Gesundheitsamt Bremen wird seit vielen Jahren in die Bearbeitung UVP-pflichtiger Vorhaben eingebunden. Seit 1995 ist diese Aufgabe im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (ÖGDG) verankert.

Die Beteiligung erfolgt sowohl in dem Bereich Bauleitplanung als auch bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz und Planfeststellungsverfahren. Der Vortrag bezieht sich vorrangig auf Erfahrungen bei der Bearbeitung von Vorhaben aus den letztgenannten Bereichen wie z.B. Straßen- und Straßenbahnplanungen oder Verbrennungsanlagen.

Die gesundheitsfachliche Prüfung dient der Feststellung, ob gesundheitlich relevante Einflussfaktoren ausreichend und vollständig berücksichtigt wurden. Die fachliche Beurteilung orientiert sich an dem Grundsatz der gesundheitlichen Vorsorge. Daraus kann resultieren, dass von gesetzlichen Vorgaben abgewichen wird, da hier oftmals eine Vorsorgeorientierung fehlt.

In dem Vortrag wird die Bearbeitung UVP-pflichtiger Vorhaben im Gesundheitsamt dargestellt. Dabei werden folgende Aspekte betrachtet:

  • Beteiligung (Anzahl bearbeiteter Verfahren, Zeitpunkt der Einbindung)

  • Ablauf

  • Vorgaben und Zielsetzungen

  • Einflussfaktoren auf das Schutzgut „menschliche Gesundheit„ wie z.B. Lärm, Luftverunreinigungen, elektromagnetische Felder

Anhand konkreter Planungsbeispiele wird gezeigt, in welcher Weise gesundheitliche Aspekte in die Verfahren eingebracht werden und welche Reaktionen darauf im Verfahrensverlauf erfolgen. Es wird auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung gesundheitlicher Forderungen eingegangen, aber auch positive Ergebnisse werden aufgezeigt.