Klin Padiatr 2010; 222 - GNPI_PO_138
DOI: 10.1055/s-0030-1261605

Magensonden-Fehllage im Hauptbronchus. Nur Röntgenbild oder Aspiration von Magensekret beweisen die korrekte Lage der Magensonde und verhindern iatrogene Nahrungsaspiration

Y Yarkin 1, R Goelz 1, J Arand 1, I Müller-Hansen 1, D Bassler 1, CF Poets 1, A Franz 1
  • 1Abteilung Neonatologie, Eberhard-Karls-Universität, Universitätsklinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Tübingen

Hintergrund: Sondieren von Nahrung ist eine Standardintervention in der Neonatologie und birgt im Fall der Magensonden-Fehllage das Risiko der Nahrungsaspiration. Allgemein gelten Husten beim Legen der Magensonde bzw. eine negative Luftprobe als verlässliche Hinweise auf eine Fehlpositionierung der Magensonde Zielsetzung: Anhand zweier Fälle mit Magensonden-Fehllage im Hauptbronchus soll auf die Gefahr der Magensonden-Fehllage trotz fehlendem Hustenreiz und positiver Luftprobe hingewiesen werden. Fall 1: Reifes Neugeborenes mit pränatal V.a. Ösophagusatresie bei Polyhydramnion. Komplikationslose Geburt und postnatale Adaptation. Zum Ausschluss einer Ösophagusatresie erfolgte die problemlose Anlage einer Magensonde, insbesondere zeigte das Kind keinen Hustenreiz. Die Luftprobe war nicht sicher positiv, Magensekret konnte nicht aspiriert werden. Das Röntgenbild zeigte eine Fehllage der Magensonde im rechten Hauptbronchus. Fall 2: 2 Monate alter Säugling mit Z.n. langstreckiger Ösophagusatresie Typ 3b, Aufnahme zur Polygrafie bei Tracheomalazie, Retrognathie und zunehmendem inspiratorischem Stridor. Kurz nach der Nahrungsaufnahme Apnoeereignis mit Zyanoseanfall und Regungslosigkeit. Unter Maskenbeatmung erbrach das Kind und es erfolgte die Anlage einer Magensonde. Beim Einlegen der Magensonde wehrte sich das Kind und hustete stark. Das Husten wurde jedoch auf eine mögliche vorherige Aspiration im Rahmen der Maskenbeatmung zurückgeführt. Die Luftprobe war positiv. Es wurde kein Magensekret aspiriert. Wegen V.a. Aspiration erfolgte eine Röntgenthoraxaufnahme, die eine Magensonden-Fehllage im linken Hauptbronchus zeigte. Schlussfolgerung: Fehlender Hustenreiz (Fall1) und positive Luftprobe (Fall 2) schließen eine Magensondenfehllage nicht aus. In beiden Fällen hätte der Nachweis von Magensekret ggf. mit pH-Kontrolle erfolgen müssen, da ausschließlich die radiologische Lagekontrolle oder der Nachweis von Magensekret die korrekte Lage der Magensonde sicher beweisen.