Gesundheitswesen 2009; 71 - A162
DOI: 10.1055/s-0029-1239212

Inanspruchnahmeverhalten von ambulanten Gesundheitsleistungen vor, während und unmittelbar nach Diagnosestellung einer Demenz – Inwiefern unterscheiden sich Demenzkranke von nicht demenziell Erkrankten?

M Eisele 1, H Kaduszkiewicz 1, G Schön 1, D Koller 1, B Wiese 1, F Hoffmann 1, G Glaeske 1, H van den Bussche 1
  • 1Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Fragestellung: Bisher fehlen in Deutschland systematische Untersuchungen zur Inanspruchnahme ambulanter Gesundheitsleistungen von an Demenz Erkrankten. Seit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (2004) liegen die Daten der Gesetzlichen Krankenkassen personenbezogen vor. Dies ermöglicht erstmalig, Versichertengruppen mit speziellen Krankheiten zu identifizieren und im Längsschnitt zu verfolgen. Da zukünftig in Deutschland die Anzahl älterer Menschen und damit die Anzahl Dementer stark ansteigen wird, ist ihre Versorgungssituation von besonderer Relevanz. Die Fragestellung dieser Untersuchung lautet: Wie sieht das Inanspruchnahmeverhalten von Dementen vor, während und nach dem Prozess der Diagnosestellung aus? Diese Daten werden einer nicht-dementen Vergleichsgruppe gegenübergestellt, um Hypothesen bezüglich einer möglichen Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu generieren.

Methoden: Es werden Routinedaten der Gmünder ErsatzKasse (GEK) deskriptiv ausgewertet. Betrachtet werden alle GEK-Versicherten, die im Jahr 2005 an Demenz erkrankten und mindestens 65 Jahre alt waren. Die Kohorte besteht aus 1848 Versicherten zwischen 65 und 102 Jahren (MW: 78,7). Die Vergleichsgruppe wurde aus der Risikopopulation anhand eines 1:4 Matchings unter Berücksichtigung der Variablen: Geschlecht, Geburtsjahr, Anzahl der Arztkontakte und Anzahl der aufgesuchten Ärzte gezogen. Sie besteht aus 7392 Versicherten zwischen 65 und 100 Jahren (MW: 78,7). Betrachtet werden jeweils die 4 Quartale vor- und ab Diagnosestellung, die für die Matchingpartner jeweils parallelisiert wurden.

Ergebnisse: Es wird dargestellt, inwiefern sich das Inanspruchnahmeverhalten der Dementen in den Quartalen vor und nach Diagnosestellung verändert. Betrachtet werden die Kontaktfrequenz beim Hausarzt sowie bei einzelnen Spezialisten, insbesondere Neurologen und Psychiater, die diagnostischen Leistungen, die Veränderung der Pflegestufe und die medikamentöse Behandlung.

Schlussfolgerungen: Aus den gewonnenen Erkenntnissen wird es erstmalig möglich sein, die Inanspruchnahme ambulanter Gesundheitsleistungen durch demente Versicherte darzustellen. Durch die Gegenüberstellung dieser Daten mit den Daten der Vergleichsgruppe werden erste Hypothesen bezüglich einer möglichen Über- Unter oder Fehlversorgung generiert.

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