Dtsch Med Wochenschr 1954; 79(5): 170-173
DOI: 10.1055/s-0028-1115378
Klinik und Forschung

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Zur Frühdiagnose des Plattenepithelkarzinoms am Collum uteri (Schluß)

Hans Limburg
  • Universitäts-Frauenklinik Hamburg-Eppendorf (Direktor: Prof. Dr. med. Gerhard Schubert)
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Publication Date:
03 May 2009 (online)

Zur Frühdiagnose des Plattenepithelkarzinoms am Collum uteri

Zusammenfassung

1. Morphologisch erkennbare Vorstadien der Karzinomentstehung sind am Collum uteri nicht nachweisbar.

2. Dagegen läßt sich für den geübten Histologen eine Entscheidung zwischen gutartiger und bösartiger Epithelproliferation durchaus treffen. Seltene zweifelhafte Befunde lassen sich durch klinische Beobachtung und Kontrolluntersuchungen klären.

3. Die Malignitätsdiagnose beruht auf drei Kriterien: Veränderungen im Epithel selber, Veränderungen im Verhältnis zwischen Epithel und Bindegewebe und letztlich Zerstörung der Gewebe. Es wäre „widerspruchsvoll und unlogisch”, wenn man für eine Karzinomdiagnose nur das letzte Kriterium gelten lassen wollte (Robert Meyer).

4. Für eine Karzinomdiagnose genügt also auch das Vorhandensein eines karzinomatösen Oberflächenbelags ohne Tiefeninfiltration.

5. Die besten Ergebnisse in der Karzinomfrühdiagnose des Kollumkarzinoms zeigen sich bei einer Synthese von Kolposkopie, Zytologie und Histologie.

6. Die Zytologie wird zweckmäßig als Suchtest vorgeschaltet, da mit ihr die beste Selektion in der Krebssprechstunde möglich ist.

7. Die Kolposkopie dient zur Feststellung atypischer oder uncharakteristischer Portiobezirke, von denen sofort (ambulant) eine gezielte Probeentnahme zur histologischen Klärung erfolgen muß. Entscheidend bleibt immer die Histologie.

8. Die histologische Bezeichnung „einfach-atypisches Epithel” ist nicht gleich „einfach-atypisches Epithel”. Es handelt sich um sehr verschiedenartige, aber völlig harmlose Epithelproliferationen, denen eine Beziehung zur Malignität nicht zuerkannt werden kann.

9. Die histologische Bezeichnung „gesteigert-atypisches Epithel” ist nicht gleich „gesteigert-atypisches Epithel”. Zum Teil handelt es sich um reversible, proliferative Prozesse am Plattenepithel, zumeist aus entzündlicher Ursache, zum anderen Teil um Oberflächenkarzinome oder Karzinome mit papillärem oder beginnend infiltrierendem Tiefenwachstum.

10. Wenn es sich nach einem der vorgenannten Kriterien um Karzinom handelt, dann muß diese Diagnose auch ausgesprochen werden. Weder der Kliniker noch der Patient entscheiden, was Karzinom ist und was nicht, sondern allein der Histologe, der die Verantwortung dafür trägt.

11. Zur Therapie des Oberflächenkarzinoms genügt die Totalexstirpation des Uterus ohne Anhänge und ohne Nachbestrahlung, in besonderen Fällen auch die hohe Portioamputation. Nichtkarzinomatöses atypisches Epithel verlangt keinerlei Behandlung.

12. An unserem Material konnten auf diese Weise in den letzten 2 Jahren 61 Oberflächenkarzinome durch Totalexstirpation oder hohe Portioamputation erfolgreich behandelt, dagegen 1089 unnötige Portioamputationen nach Bonney vermieden werden.

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