Gesundheitsökonomie & Qualitätsmanagement 2020; 25(06): 272
DOI: 10.1055/a-1321-7663
Forum

Sicherstellungszuschläge für Kindermedizin

G-BA-Beschluss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Anfang Oktober entschieden, dass künftig in strukturschwachen Gebieten auch Krankenhäuser mit Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Der Fachbereich Kindermedizin gehört damit künftig zum Basisangebot von Kliniken, der in strukturschwachen Regionen für eine optimale Versorgung vorgehalten werden soll.

Damit hat der G-BA den Umfang der sogenannten Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung erweitert: Jetzt werden Häuser im ländlichen Bereich, die eine Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin vorhalten, zusätzlich finanziell durch die Krankenkassen unterstützt, auch wenn sie aufgrund geringer Auslastung nicht kostendeckend arbeiten. Um die Zuschläge mit den Krankenkassen vereinbaren zu können, müsse eine Klinik laut G-BA ein Defizit nachweisen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Bislang galten die Sicherstellungszuschläge nur für die Aufrechterhaltung von Fachabteilungen für Innere Medizin, chirurgische Fachabteilungen und/oder gynäkologische Fachabteilungen bzw. Häuser mit Geburtshilfe.

Eine flächendeckende Versorgung sieht der G-BA für Häuser mit Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin gefährdet, wenn durch die Schließung eines solchen Hauses für zusätzlich 800 Menschen unter 18 Jahren eine zusätzliche Pkw-Fahrzeit von mehr als 40 Minuten notwendig wird, um die nächste geeignete Klinik zu erreichen. Zudem gilt die Region als strukturell gering versorgt, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte von unter 18-Jährigen auf unter 22 Menschen je Quadratkilometer im Einzugsbereich des Krankenhauses sinkt.

Die Änderungen treten nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Zuschläge können laut G-BA zeitnah vereinbart werden und bereits im kommenden Jahr genutzt werden.

Alexandra Heeser, Berlin



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Article published online:
21 December 2020

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