Zusammenfassung
Im Sommer 2009 wurden — bedingt durch sog. Datenschutzskandale — zwei größere Änderungsentwürfe zum BDSG verabschiedet. In der BDSG-Novelle II wurde versucht, den Fällen des unberechtigten Datenhandels zu begegnen. Am 10. Dezember 2008 hat die Bundesregierung den vom Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Regelung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der heftig diskutierte Entwurf wurde am 3. Juli 2009 vom Bundestag verabschiedet.1 Neben neuen Regelungen zum Direktmarketing wurde auch der Bereich der Auftragsdatenverarbeitung neu strukturiert.
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Prof. Dr. Thomas Hoeren ist Direktor des Instituts für Informations-, Telekom munikations- und Medien recht der Universität Münster.
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Hoeren, T. Das neue BDSG und die Auftragsdatenverarbeitung. DuD 34, 688–691 (2010). https://doi.org/10.1007/s11623-010-0167-3
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-010-0167-3