Zusammenfassung
Nach Überzeugung der Autoren ist die Vorratsdatenspeicherung — insbesondere angesichts eines zukünftigen „Internet der Dinge“ — verfassungswidrig und widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Vor dem Hintergrund des Lissabon-Urteils des Bundesverfassungsgerichts stellt der Beitrag die Frage, ob die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.
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Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dr. Thomas B. Petri Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz.
Der Beitrag beruht auf Stellungnahmen, die die Verfasser für die Landesbeauftragten für Datenschutz in den Verfassungsbeschwerde-Verfahren 1 BvR 256, 263 und 586/08 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht abgegeben haben. Er wurde nach dem Urteil des BVerfG v. 30.6.2009 zum Lissabon-Vertrag ergänzt.
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Dix, A., Petri, T.B. Das Fernmeldegeheimnis und die deutsche Verfassungsidentität. DuD 33, 531–535 (2009). https://doi.org/10.1007/s11623-009-0138-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-009-0138-8