Zusammenfassung
In einer aktuellen Entscheidung hat der EuGH die Gültigkeit des SUP-Befreiungstatbestands des Art. 3 Abs. 3 Alt. 1 RL 2001/42/EG bestätigt und die Auslegung dessen Tatbestandsmerkmals “kleine[r] Gebiete auf lokaler Ebene” konkretisiert. Der vorliegende Beitrag skizziert zunächst die wesentlichen Entscheidungsinhalte und widmet sich sodann den Auswirkungen der Entscheidung auf das nationale Bauplanungsrecht. Die Betrachtung konzentriert sich dabei auf die Frage der zukünftigen unionsrechtskonformen Anwendung der §§13a und 13b BauGB über das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung bestimmter Arten von Bebauungsplänen (u.a.) ohne Umweltprüfung im Sinne des §2 Abs. 4 BauGB, die sich nach der ganz überwiegenden Auffassung zumindest auch auf Art. 3 Abs. 3 Alt. 1 RL 2001/42/EG stützen. Abschließend wird die herrschende Meinung kritisch hinterfragt und ein alternativer Ansatz zur unionsrechtlichen Fundierung der §§13a und 13b BauGB präsentiert.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Mayer, C. Die neue EuGH-Rechtsprechung betreffend den SUP-Befreiungstatbestand des Art. 3 Abs. 3 Alt. 1 RL 2001/42/EG und ihre Auswirkungen auf das nationale Bauplanungsrecht . NuR 39, 687–692 (2017). https://doi.org/10.1007/s10357-017-3248-3
Published:
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-017-3248-3