Nachfolgend wird der Frage der Verantwortung für Vernässungsschäden infolge aufsteigenden Grundwassers nachgegangen. Anhand aktueller Rechtsprechung wird aufgezeigt, daß ein vom natürlichen Grundwasserwiederanstieg betroffener Grundstückseigentümer weder von Gemeinden, die Bau- oder Planungsrecht geschaffen haben, noch von Unternehmen, die den Grundwasserspiegel abgesenkt hatten, Schadensersatz oder Schutzanordnungen verlangen können. Die Pflicht zum Schutz gegen Vernässungen aus dem natürlichen Grundwasserwiederanstieg trifft vielmehr den Eigentümer selbst.
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Hellriegel, M. Grundwasser in Bewegung. Natur und Recht 29, 728–732 (2007). https://doi.org/10.1007/s10357-007-1361-4
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DOI: https://doi.org/10.1007/s10357-007-1361-4