Ein zeitwidrig gekündigter Arbeitnehmer kann von seinem ehemaligen Arbeitgeber nicht die Einbeziehung in einen Pensionskassenvertrag verlangen, wenn dieser Vertrag erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen wurde.
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Grillberger, K. Kündigungsentschädigung und weitergehender Schadenersatz. wbl 26, 707–708 (2012). https://doi.org/10.1007/s00718-012-0220-0
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