Zusammenfassung
Die theoretischen Grundlagen des „positiven Vaterschaftsnachweises“ sind noch weitgehend ungeklärt. Untersuchungsbefunde und theoretische Erwägungen sprechen gegen eine Individualität des Blutes und gegen eine Polyvalenz der Ziegenseren und damit noch gegen die Anwendbarkeit des Verfahrens in der juristischen Praxis. — Das Fehlen gesicherter Grundlagen wäre jedoch ohne große Bedeutung, wenn die Richtigkeit der Ergebnisse des Testes an einer großen Zahl legitimer Eltern-Kind-Verbindungen bestätigt werden könnte. Mit der Nachprüfung des Testes sollte ein Untersucher aber erst dann beginnen, wenn er die diffizile Methode sicher beherrscht, das heißt zu klaren, eindeutig ablesbaren Versuchsergebnissen gelangt und diese in häufigen Nachuntersuchungen durch HerrnLöns bestätigt werden konnten.
Literatur
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Offermann: Dissertation. Köln 1952.
Ottensooser: Z. Immun.forschg.89 (1936).
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Kindler, M., Offermann, H. Untersuchungen zum „Positiven Vaterschaftsnachweis“. Zeitschr. f. Hygiene. 135, 481–485 (1952). https://doi.org/10.1007/BF02149891
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02149891