Der Behandlungsplan für Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) setzt sich komplementär aus verschiedenen Behandlungsansätzen (Tabelle 2) zusammen, die stets kombiniert zur Anwendung kommen sollten. Eine ausschließliche medikamentöse Therapie des Rheumatikers stellt mit Sicherheit einen Kunstfehler dar, allerdings spielt die medikamentöse Therapie mit ihren verschiedenen Facetten in allen Krankheitsphasen eine zentrale Rolle. Sie ruht im wesentlichen auf zwei Säulen:
a) Symptomatische, rasch wirksame antipologistisch-analgetische Pharmaka
b) Langsam wirkende, krankheitsmodulierende Basistherapeutika und Immunsuppressiva.
Hinzu kommen neue experimentelle Therapieansätze (siehe letzter Absatz) und additive bzw. fakultativ einsetzbare medikamentöse Maßnahmen wie z.B. reine Analgetika, Psychopharmaka, Osteoporose-Medikamenten etc., auf die in diesem Rahmen nicht im einzelnen eigegangen wird.
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Krüger, K. Medikamentöse Therapie der rheumatoiden Arthritis. Orthopäde 28, 181–188 (1999). https://doi.org/10.1007/PL00003595
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